Das Land Berlin weist die Jobcenter an, Flüchtlingsbürg*innen nicht mehr zur Kasse zu bitten. Erledigt ist das Thema damit nicht.
Ein niedersächsisches Jobcenter forderte 80.000 Euro von dem Bürgen eines syrischen Geflüchteten. Dieser klagte dagegen und bekam nun Recht.
Das Arbeitsministerium will Bürgen von Geflüchteten entlasten. Das gilt nicht pauschal, jetzt werden die Betroffenen individuell überprüft.
Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, müssen nun nicht ans Jobcenter nachzahlen. Die taz hatte zuvor berichtet.
Flüchtlingsbürgen sollen die Sozialleistungen zurückzahlen, die die Geflüchteten von den Jobcentern bekommen haben. Dagegen wehren sich Betroffene jetzt vor Gericht.
Die Regierung hat die Einreise erschwert: Nun müssen alle syrischen Flüchtlinge Bürgen vorweisen, um die Grenze übertreten zu dürfen.