Sexuelle Gewalt: Namen öffentlich

Bistum Aachen fragt mit Namen von Priestern nach weiteren Infos

Das Bistum Aachen hat als eines der ersten Bistümer bereits im November 2020 ein unabhängiges Gutachten einer Anwaltskanzlei über den eigenen Umgang mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Hinweise auf über 175 Opfer sexualisierter Gewalt wurden gefunden. Untersucht wurden Übergriffe von 81 Klerikern. Davon wurden 14 näher beschrieben, die Namen aber nicht genannt.

Am Mittwoch löste das Bistum nun die Ankündigung ein, die Täternamen zu veröffentlichen. Genannt werden 53 verstorbene Täter und mutmaßliche Täter sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene. Es gehe um 52 Priester und einen Laien, sagte Bischof Helmut Dieser am Mittwoch. Man wolle Betroffenen Mut machen, sich mitzuteilen. „Mit der Nennung der Namen gehen wir dabei weiter voran“, sagte der Bischof.

Das Bistum mit mehr als 935. 000 Ka­tho­li­k:in­nen betritt damit nach eigenen Angaben Neuland. Es sei ein weiterer Schritt im Zuge einer zielgerichteten und konsequenten Aufarbeitung. Die Veröffentlichung war im Mai angekündigt worden. Helmut Dieser ist Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Kriterien für die Namensnennung sind eine einschlägige staatliche oder kirchenrechtliche Verurteilung – dann wird von „Tätern“ gesprochen. Wenn mindestens ein positiv beschiedener Antrag von Betroffenen auf Anerkennung des Leids von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) vorliegt, ist von „einem mutmaßlichen Täter“ die Rede. Zudem muss die Person vor mehr als zehn Jahren gestorben sein. Erwähnt sind in knapper Form biografische Daten, Strafurteile und Beschuldigungen. Teils sind die Priester schon länger als 60 Jahre tot.

Die Nennung der Namen sei mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit verbunden, weitere Informationen zur Aufarbeitung zu geben. Der Schritt erfolge nach langem Abwägen, verbunden mit flankierenden Maßnahmen und unter Einbeziehung verschiedener Gremien, hieß es weiter. (dpa, taz)