Halle-Attentäter im Gefängnis: Fluchtversuch bleibt ohne Konsequenz

Dem Attentäter von Halle gelang 2020 fast die Flucht aus der Haft. Verfahren gegen das Gefängnispersonal wurden nun eingestellt, denn die Verantwortlichen schweigen.

Eine Person mit Handschellen in einem Gerichtssaal.

Gut gesichert: Der Attentäter von Halle Stephan B. beim Prozess im Dezmber 2020 Foto: Christian Grube/imago

HALLE afp | Der Fluchtversuch des rechtsextremen Synagogen-Attentäters von Halle, Stephan B., an Pfingsten vergangenen Jahres hat für das Gefängnispersonal und die Verantwortlichen im Justizministerium einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom Donnerstag zufolge keine Konsequenzen. Das Landesjustizministerium habe sämtliche disziplinarrechtlichen Verfahren eingestellt, berichtete die Zeitung auf Grundlage des Berichts der Disziplinarermittler. Damit seien zehn Beschuldigte vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet worden.

Dem Bericht der Disziplinarermittler zufolge hätten zentrale Ministeriumsmitarbeiter allerdings bei der Aufklärung gemauert. Ein Referent habe sich „trotz mehrfacher Aufforderung“ einer Befragung „entzogen“. Auch der damals verantwortliche und im Zuge der Affäre entlassene Staatssekretär Hubert Böning (CDU) habe sich „nicht geäußert“, welche Anweisungen er zur Bewachung des Gefangenen gegeben habe.

Nicht zuletzt seien Dokumente verschwunden. Wörtlich heißt es: „Nach Mitteilung des Referats 102 lässt sich der Sachverhalt nicht weiter aufklären, der E-Mail-Verkehr ist nicht mehr vorhanden und auch nicht rekonstruierbar.“

B. war Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte im Oktober 2019 ein Attentat auf die Synagoge von Halle verüben wollen und nach dem Scheitern des Anschlags zwei Menschen erschossen. An Pfingsten vergangenen Jahres gelang es ihm, in der Justizvollzugsanstalt Halle einen Zaun zu überklettern und für einige Zeit unbeobachtet zu sein.

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