Parteispenden-Watch der taz: Was verborgen bleibt

Dass Politiker Spenden annehmen, ist demokratisch. Trotzdem bleibt der Öffentlichkeit vieles verborgen. Die 13 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Parteispenden.

Finanziert durch Spenden: Die im Bundestag vertretenen Parteien sind auf Geldgeber angewiesen. Bild: AllzweckJack / photocase.com

1. Wozu brauchen Parteien überhaupt Spenden?

In Deutschland gibt es den Grundsatz der Staatsfreiheit. Das bedeutet, dass Parteien nur zum Teil vom Staat finanziert werden dürfen. Die Selbstfinanzierung hat Vorrang vor der Staatsfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht spricht von "gesellschaftlicher Verwurzelung", wenn sich Parteien bei den Bürgern um Spenden bemühen. Für den Geldfluss soll es jedoch klare Spielregeln geben.

2. Wer darf spenden?

Bürger, Parteimitglieder, aber auch Unternehmen. Der Spender muss der Partei bekannt sein. Anonyme Spenden von mehr als 500 Euro dürfen nicht angenommen werden. Berufsverbände und Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand dürfen nicht spenden.

3. Warum spendet jemand an eine Partei?

Fast 148 Millionen Euro Spenden erhielten alle Bundestagsparteien im Jahr 2009. Nur von einem Bruchteil der Spender veröffentlichten sie die Namen. Denn alle Spenden bis 9.999 Euro sind laut Parteiengesetz nicht veröffentlichungspflichtig.

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Nutzen Sie die neue Parteispenden-Karte der taz, um beispielsweise zu sehen, wer in Ihrer Gegend oder Ihrem Wahlkreis im Jahr der Bundestagswahl 2009 welche Partei finanziell unterstützt hat.

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Zusätzlich hat die taz ein Recherchetool für alle Parteispenden von 1994-2009 veröffentlicht, in dem Sie als User selbst in allen Spenden ab 10.000 Euro suchen können.

Zunächst einmal: um sie zu unterstützen. Konzerne wollen eine einzelne Partei stärken oder sie betreiben die breiter angelegte "politische Landschaftspflege". Die Deutsche Bank etwa spendet an alle, außer an die Linke. Sie darf dafür laut Gesetz keine konkrete Gegenleistung erwarten - das wäre eine Einflussspende.

4. Sind Einflussspenden Korruption?

Ja: Nach dem Parteiengesetz, das auch die Spenden regelt, handelt es sich um eine Spende, "die erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurde" - eine Einflussspende. Parteien dürfen sie nicht annehmen, sonst machen sie sich strafbar. Eine Einflussspende nachzuweisen ist aber fast unmöglich.

5. Wie unterstützt der Staat die Parteispenden?

Der Staat förderte 2010 jeden gespendeten Euro mit 32 Cent: bis zu einem Spendenbetrag von 3.300 Euro. Das gilt nur für "natürliche Personen", nicht für "juristische", also Unternehmen. Spenden bis zu 3.300 Euro pro Jahr können von der Steuer abgesetzt werden. Da alle Steuerzahler an der Parteifinanzierung mitwirken, sollte sie für alle transparent sein. Artikel 21 des Grundgesetzes verpflichtet die Parteien, über ihre Finanzen zu informieren.

6. Sind die Spenden transparent?

Es werden zwar Spenden in Höhe von über 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auf bundestag.de veröffentlicht - aber mit einer Verzögerung von fast zwei Jahren. Die Dokumente können nicht digital durchsucht werden. Wer nach einem bestimmten Spender sucht, muss sie umständlich dem Alphabet nach durchforsten. Nur Großspenden über 50.000 Euro müssen gleich online veröffentlicht werden.

7. Und was ist mit Spenden unter 10.000 Euro?

Es ist nur bekannt, welchen Anteil die Spenden von unter 10.000 Euro an der Gesamtsumme ausmachen. Mehr als 80 Prozent aller Parteispenden blieben 2009 im Dunkeln: Bei den zuletzt veröffentlichten Rechenschaftsberichten wurden von 147,75 Millionen Euro Gesamtspenden nur 24,5 Millionen Euro veröffentlicht. Dabei können in kleinen Gemeinden schon geringe Beträge Einfluss auf politische Entscheidungen ausüben. Die aktuelle Regelung lädt förmlich dazu ein, die Spenden zu stückeln. Das ist zwar laut Parteiengesetz verboten, aber nur schwer nachzuweisen, wie der Fall Gauselmann zeigt.

8. Kontrolliert niemand diese kleinen Spenden?

Doch, aber nur zum Teil: Parteien müssen Wirtschaftsprüfer einsetzen, die prüfen, ob die Schatzmeister der Parteien richtig gerechnet haben. Schließlich geht es um Millionen, die der Staat zuschießt. Doch die Prüfer nehmen lediglich die Rechenschaftsberichte der Bundes- und Landesverbände stichprobenartig unter die Lupe.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, mindestens zehn Ortsverbände zu überprüfen. Doch allein die CDU hat mehr als 10.000 Ortsverbände. Die Prüfer suchen ihre Verbände selbst aus. In der Praxis wählen sie immer die gleichen, insgesamt nicht viel mehr als zehn. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der "Staatengruppe gegen Korruption des Europarates" von 2009.

9. Welche Sanktionen gibt es?

Verstößt eine Partei gegen das Publikationsgebot und der Rechenschaftsbericht stellt sich als unrichtig heraus, dann wird eine Strafzahlung fällig, die doppelt so hoch ist wie der falsch ausgewiesene Betrag. Hat die Partei eine anonyme Spende angenommen, muss sie dreimal so viel zahlen. Meldet die Partei eine unzulässige Spende allerdings dem Präsidenten des Bundestags, muss sie nur den Betrag abführen - ohne Sanktionen.

10. Wo hat das Gesetz weitere Lücken?

Es ist möglich, direkt an einzelne Abgeordnete zu spenden. So fällt die Spende nicht unter das Parteiengesetz und erscheint in keinem Rechenschaftsbericht. Abgeordnete können beliebig hohe Spenden in bar annehmen. Rechtlich werden sie als Schenkung betrachtet. Wie viel Geld auf diese Weise fließt, ist völlig unklar.

Staatsrechtler Jörn Ipsen vermutet, dass Abgeordnetenspenden vor allem bei Kandidaten verbreitet sind, die für ihren Wahlkampf gezielt um Spenden werben. Wenn der Empfänger der Spende ein Bundestagsmandat innehat, gelten nur die Verhaltensregeln des Bundestags. Diese Regeln sind weniger streng als das Parteiengesetz. Sie schreiben Abgeordneten nur vor, eine Spende dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn diese pro Jahr und Spender 5.000 Euro überschreitet. Veröffentlichungspflichtig wird die Spende erst bei 10.000 Euro.

11. Warum wird das Parteiengesetz nicht verschärft?

Das Gesetz wurde immer wieder überarbeitet, zuletzt 2002. Staatsrechtler Jörn Ipsen zufolge weisen die Änderungen stets das gleiche Muster auf: Nach einer Affäre sehen Politiker "Handlungsbedarf", das Gesetz wird leicht verändert. Danach tritt eine Ruhephase ein, bis sich die Parteien erneut in Affären verstricken und der Druck wieder wächst. Seitens der Parteien, bemängeln Staatsrechtler und Transparency International, bestehe kaum Interesse, das Gesetz zu verschärfen.

12. Wer hätte ein Interesse an neuen Regeln?

Linke und Grüne profitieren weniger von Spenden. Die meisten Einnahmen kommen von Parteimitgliedern.

13. Warum spenden Politiker selbst so viel?

Sogenannte Mandatsträgerbeiträge werden als Spenden verbucht, sind aber eine Art Mitgliedsbeitrag. Die Parteien erwarten von Bundestagsabgeordneten, dass sie einen Teil ihres Einkommens an die eigene Partei überweisen. 18,4 Millionen Euro machten die Mandatsträgerbeiträge 2009 bei der CDU aus, bei der SPD waren es 22,3 Millionen, bei den Grünen 5,7 Millionen, bei der CSU 3 Millionen, bei der Linken 2,7 Millionen und bei der FDP 2,6 Millionen.

Bei der SPD war der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises besonders spendabel: Klaas Hübner sponserte 44.971 Euro. Karl-Theodor zu Guttenberg spendete der CSU 50.000 Euro.

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