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Archiv-Artikel

FLÜCHTLINGSSTATUS DER JOURNALISTIN ELENA BONDAR Auf der Flucht

BISCHKEK | Vielleicht doch bedroht? Das UN-Flüchtlingswerk in Bischkek prüft erneut, ob die aus Usbekistan geflohene Journalistin Elena Bondar die Bedingungen für einen Flüchtlingsstatus erfüllt. Mitte März hatte die Filiale der UN-Behörde in der kirgisischen Hauptstadt der Journalistin genau diesen verweigert, mit dem Hinweis, dass ihr bei Rückkehr keine Gefahr drohe.

Eine Woche nach dem Bericht in der taz (vom 2. 4. 2013) und einem Protestschreiben von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen und Human Rights Watch wurde Bondar am Mittwoch erneut von UNHCR-Mitarbeitern zu einem ganztägigen Interview geladen.

Die Journalistin war im Sommer 2012 aus Usbekistan in den kirgisischen Nachbarstaat geflüchtet, da die autoritäre Staatsmacht sie wegen journalistischer Tätigkeit in zwei Verfahren verwickelt und sie dann in einem zweifelhaften Prozess zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt hatte. In Usbekistan, einem engen Partner der Nato im Afghanistankrieg, steht unabhängiger Journalismus unter Strafe. In dem bevölkerungsreichen Land an der afghanischen Grenze gibt es kein legales unabhängiges Medium. Eine Handvoll von unerschrockenen Journalisten arbeiten undercover für außerhalb des Landes operierende Exilwebseiten oder Radiosender. Bondar gehörte dazu und geriet in das Fadenkreuz der Staatsverfolgung. MARCUS BENSMANN