Ausreden wie „flüchtig“ gelten nicht: Wer offensichtlich unerlaubte Angebote streamt, handelt rechtswidrig. Eine Abmahnwelle droht aber nicht.
Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster.
Immerhin 62 Mal hatte das Landgericht Köln im Vorjahr erlaubt, angebliche Redtube-Nutzer zu identifizieren. Jetzt sagen die Richter: Das war rechtswidrig.
Hunderten Nutzer der Porno-Seite „Redtube“ bekommen derzeit Abmahnungen. Vieles deutet darauf hin, dass sie nicht gegen das Gesetz verstießen.
Es ist richtig, dass die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden sollen. Den KünstlerInnen hilft das aber nicht.
Das Leistungsschutzrecht ist beschlossen, Abmahnanwälte können sich freuen. Ihr Geschäft ist nun sicher. Ob der Bundesrat das Gesetz kippen wird?