Jeder zweite Luxemburger hat einen ausländischen Pass und darf damit am Sonntag nicht wählen. Unterwegs mit zwei Kandidaten mit Migrationsgeschichte.
Staatsbürgerschaftsrecht, Einbürgerungsrecht und Wahlrecht: Nur, weil Themen dröge Bürokratie ausstrahlen, sind sie nicht weniger wichtig.
Das Wahlrecht ist in Deutschland an den Pass geknüpft. Ein Demokratiedefizit, sagen einige und fordern Reformen. Dabei geht es auch um Anerkennung.
Eine Initiative fordert das Wahlrecht ab 16 und für AusländerInnen. Das will zum Teil auch Rot-Grün-Rot – eigentlich. Ein Wochenkommentar.
Wählen mit 16, Wahlrecht ohne deutschen Pass und digitales Abstimmen – dafür sammelt die Volksinitiative „Demokratie für alle“ jetzt Unterschriften.
Ausschließlich deutsche Staatsbürger*innen sind wahlberechtigt. Über ein Fünftel der erwachsenen Berliner*innen kann deshalb nicht abstimmen.
Hamburger*innen ohne deutschen Pass dürfen bei Volksinitiativen nicht abstimmen. Die Linke will das ändern.
Das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen ist in der Einwanderungsgesellschaft ebenso unlogisch wie altmodisch.
Ein Drittel der Erwachsenen in Berlin-Mitte darf mangels deutschem Pass nicht wählen. Der Bezirk hat deshalb eine Symbolwahl durchgeführt – die SPD und Linke gewinnen.
In manchen Stadtteilen dürfen mehr als 40 Prozent der BerlinerInnen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen: Sie haben keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Jede/r siebte BerlinerIn darf nicht wählen, weil das Wahlrecht am Pass hängt. Der künftige Senat müsse das ändern, fordert die Organisation „Citizen for Europe“.