Drittstaatsangehörige aus der Ukraine erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Schutz in Deutschland. Vielen könnte die Abschiebung drohen.
Ukraine-Geflüchtete, die eigentlich aus Drittstaaten stammen, haben in Deutschland keine Bleibeperspektive. Nun ist ihr Aufenthalt offiziell illegal.
In Hamburg hat eine Gruppe die Grünenfraktion besetzt. Sie will auf Menschen aufmerksam machen, die ohne ukrainischen Pass vor dem Krieg flohen.
Aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige erleben in Deutschland eine Ungleichbehandlung. In Berlin-Kreuzberg sprachen sie darüber.
Die Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ ist rechtlich möglich. Abschiebungen dorthin werden aber nur eingeschränkt machbar sein.
Der Innenminister will die Kritik der Kirchen am europäischen Verteilungssystem entkräften, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.
Mit der Besetzung protestieren Flüchtlinge und UnterstützerInnen gegen die geplante Asylrechtsreform.
Flüchtlinge dürfen nicht in für sie unsichere EU-Länder abgeschoben werden, bestätigt der Europäische Gerichtshof – und gibt Alternativen vor.
Die Länder an den EU-Außengrenzen sind zuständig für alle Flüchtlinge, die bei ihnen einreisen. Ein Verteilungsschlüssel für die EU fehlt – ist aber notwendig.