Ein Scherz soll der Spionageversuch bei der Polizei gewesen sein. So steht es zumindest in einem erratischen Statement der Behörde.
Früherer taz-Redakteur wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte. Er war wegen Ausspähung von Daten verurteilt worden.
Das Bundesarbeitsgericht verbot die Aufzeichnung von Tastatureingaben ohne Verdacht. Zu Recht. Angestellte haben Persönlichkeitsrechte.
Tastatureingaben von Mitarbeitern dürfen nicht grundlos und heimlich aufgezeichnet werden. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig.
Ein Ex-taz-Redakteur soll wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Dem Prozess blieb er fern.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.
Anfang Juni veröffentlichte die taz Recherchen über den Einsatz eines Spähwerkzeugs in der Redaktion. Jetzt schreibt eine der Betroffenen.
Datenklau, Sicherheit, Vertrauen. Warum die taz die Keylogger-Affäre nicht auf sich beruhen lassen kann.
Anfang 2015 kam heraus, dass Computer in der taz mehr als ein Jahr lang ausgespäht wurden. Die Recherche zum Fall führt bis nach Asien.
Leaks, Interna, Datensicherheit: Im taz-Café diskutierten Journalisten und eine Informatikerin über die Folgen der Spionage in der taz.
Ein Kollege hat Accounts von KollegInnen geknackt – und wurde erwischt. Fall erledigt? Nein. Er beeinflusst weiter die Atmosphäre unseres Hauses.