Auf der Berlinale werden die kommenden Serien präsentiert. Darunter: viel Europäisches, viel Brutales, wenig Neues und wenig Lustiges.
Haps: Der Musikstreaming-Dienst hat sich das US-Podcast-Label Gimlet einverleibt. Wird nun alles anders in der Podcast-Welt?
Da in Deutschland fast wöchentlich eine neue Serie startet, bilden immer mehr Hochschulen AutorInnen aus. Doch was, wenn die Serienblase platzt?
Beim Streamen von „Holocaust“ zeigt sich ein Dilemma des öffentlich-rechtlichen Online-Angebots: Es ignoriert moderne Sehgewohnheiten.
Netflix sendet immer mehr Originale, die nicht aus den USA kommen. Können die Filmbranchen vor Ort davon profitieren?
Clemens Trautmann hat in New York Klarinette studiert und als Jurist bei Springer gearbeitet. Jetzt leitet er das älteste Musiklabel der Welt – und feiert Britney Spears.
Den Verwertungsmechanismen von Streaming-Plattformen entgegengestellt: Der kalifornische Rapper Earl Sweatshirt und sein neues Album.
Nun kann man doch Songs der Punkband bei Spotify anhören. Damit endet ein langer, trotziger Widerstand gegen Streamingdienste.
In Kürze beginnt die 75. Edition des legendären Filmfestivals. Venedig gibt sich als Vorreiter – etwa bei der Zusammenarbeit mit Netflix.
Die Welt guckt lokal. Gute Serien-Produktionen kommen dank Streamingplattformen längst nicht mehr nur aus Hollywood.
Statt im Kino läuft der außergewöhnliche Film „Mellow Mud“ bei verschiedenen Streaming-Diensten. Filme wie dieser brauchen aber mehr Publicity.
Cannes bleibt Cannes, ändern will man nichts. Die Festivalleitung hat nun Netflix-Filme vom Wettbewerb ausgeschlossen. Richtig so?
Vor allem die privaten Fernsehsender verlieren stetig Zuschauer. Anders als oft vermutet, liegt das nicht nur an den Streamingsdiensten.
Der Medienriese Disney möchte Teile von 21st Century Fox kaufen. Das Ziel: über Sky in deutschen Wohnzimmern zu landen.
Die Telekom könnte bald auf einer eigenen Plattform Filme und Serien anbieten. Was bedeutet das für die Netzneutralität?
Qualitätsserien laufen im deutschen Fernsehen nicht. Privatsender sollten deshalb in Neues investieren. Und nicht versuchen, was sie nicht können.
Netflix, Sky Go und Co. können bald auf Reisen im Ausland genutzt werden. Das EU-Parlament stimmt für „grenzüberschreitende Portabilität“.
In Deutschland ist der Markt trotz des Überangebots für Verleger noch immer sehr lukrativ. Funktioniert das auch noch in Zeiten von „Netflix ’n’ Chill“?
Ausreden wie „flüchtig“ gelten nicht: Wer offensichtlich unerlaubte Angebote streamt, handelt rechtswidrig. Eine Abmahnwelle droht aber nicht.
Ohne Spotify, Apple Music & Co. geht nichts, aber Musiker profitieren kaum davon. Es wird Zeit für einen neuen Anlauf zu einer Kulturflatrate.
Der Siegeszug des Streaming scheint unaufhaltbar, doch die Künstler werden schlecht entlohnt. Nun entwickeln findige Managements eine neue Strategie.
Erstmals seit fast 20 Jahren verbucht die Musikindustrie wieder steigende Erlöse. Sie freut sich über Geld von Streaming-Portalen und ärgert sich weiter über sie.
Er soll der technische Geschäftsführer der illegalen Streaming-Plattform gewesen sein. Das Gericht verhängt eine dreijährige Haftstrafe gegen ihn.
Ihr neues Album wird nicht bei Streamingdiensten verfügbar sein: Wer Adeles „25“ hören will, muss die CD kaufen oder die Lieder downloaden.
Einer der drei Hauptbetreiber von Kinox.to steht vor Gericht. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Seine mutmaßlichen Komplizen sind flüchtig.
In Leipzig begann am Montag der Prozess gegen Nebenmänner der Betreiber von kino.to. Sie sollen 50.000 Filme raubkopiert haben.
Dem schillernden Megaupload-Gründer drohen bis zu 20 Jahre Haft, wenn Neuseeland ihn den USA überstellt. Der Mann fühlt sich dennoch unschuldig.
Die Einkünfte über Spotify und zukünftig Apple-Music sind ein schlechter Witz. Alternativen gibt es für die Künstler jedoch nicht.
Das Geschäft mit der Musik zum Herunterladen schrumpft. In einem zweiten Anlauf schreckt Apple nicht davor zurück, sich selbst Konkurrenz zu machen.
Nach dem Aus von Simfy und Grooveshark ist von einem Aussterben der kleineren Streamingdienste die Rede. Ist die Sorge berechtigt?
Einige Lebensbereiche in Deutschland funktionieren nach eigenen, nebulösen Gesetzen – und nicht mal schlecht.
Streamingdienste wissen, was und wie die Kunden fernsehen, und richten ihr Angebot danach aus. Ersetzen solche Algorithmen die Quote?
Youtube startet einen eigenen Streaming-Dienst. Die Google-Tochter will damit dem Marktführer Spotify Konkurrenz machen.
Der ORF plant eine neue Videoplattform, auf der auch deutsche Anbieter Inhalte zeigen könnten. Ist das lukrativ für ARD und ZDF?
Bei Razzien wurden zwei der mutmaßlichen Betreiber von kinox.to festgenommen. Nutzer werden nicht verfolgt.
Die Justiz geht erneut gegen das Streaming-Portal vor, das unter Verdacht steht, raubkopierte Inhalte zu verbreiten. Zwei Beschuldigte wurden festgenommen.
Tausende Abmahnungen verschickt Warner am Tag. Auch wegen Dateien, die dem Konzern nicht gehören. Nun ist klar: Das machen automatisierte Bots.
Der Videodienst Netflix ist in Deutschland gestartet. In Berlin präsentiert er sich in einer Show-Wohnung: als Angebot für Mutter, Vater, Kind.
Am Dienstag startet der US-amerikanische Video-on-Demand-Anbieter in Deutschland. Vier Fragen und Antworten zum Auftakt.
Musik für jede Stimmung, damit wirbt der Streaming-Dienst Songza in Nordamerika. Google hat nun das Unternehmen gekauft. Für geschätzte 39 Millionen Dollar.
Google plant einen Streamingdienst und kann sich mit einigen Indie-Labels nicht über die Tarife einigen. Deshalb sollen jetzt Videos gesperrt werden.
Apple steht laut Medienberichten vor seiner bisher größten Übernahme. Damit würde der Konzern auch ein neues Geschäftsfeld erschließen.
Viele Menschen sichern ihre Überwachungskameras nicht mit einem Passwort. Wer will, kann ihnen beim Arbeiten, Fernsehen oder Bügeln zugucken.
Internetprovider müssen verhindern, dass ihre Kunden urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik verbreiten. Auslöser war eine Klage gegen kino.to.
Der Videodienst Netflix und der Provider Comcast wollen enger zusammenarbeiten. Der Deal schürt international Sorgen um die Netzneutralität.
Immerhin 62 Mal hatte das Landgericht Köln im Vorjahr erlaubt, angebliche Redtube-Nutzer zu identifizieren. Jetzt sagen die Richter: Das war rechtswidrig.
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