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: Gericht kippt Rathaus-Verbot für Petry

AUGSBURG | Das Hausverbot für AfD-Chefin Frauke Petry im Augsburger Rathaus ist nach einer Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das Gericht gab am Mittwoch einem Eilantrag der Parteivorsitzenden statt. Petry will am Freitagabend beim Neujahrsempfang der beiden Augsburger AfD-Stadträte im historischen Rathaus sprechen.

Nach Ansicht der Richter ist es üblich, dass die Stadtverwaltung den Fraktionen und Wählergruppen Repräsentationsräume im Rathaus zur Verfügung stellt. Dies gelte „insbesondere auch zur Abhaltung von Neujahrsempfängen unter Teilnahme überörtlicher politischer Prominenz“, begründete Gerichtssprecher Stefan Eibl­maier die Entscheidung.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) will seit den umstrittenen Äußerungen Pe­trys über den Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge die Veranstaltung verhindern. Er betont die Bedeutung des Rathauses als Gedenk- und Repräsentationsort für Augsburg, das sich als Friedensstadt bezeichnet und einen internationalen Friedenspreis vergibt. (dpa)