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Belgien darf Frau nach Guinea abschieben
: Beschneidungsgefahr kein Asylgrund

BRÜSSEL | Die belgischen Behörden können eine Frau aus Guinea abschieben, auch wenn ihr in ihrer Heimat eine Genitalverstümmelung droht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Dienstag in Straßburg, dass die Ablehnung des Asylantrags der Frau rechtmäßig war.

Die Afrikanerin hatte in Belgien mehrfach um Asyl gebeten, nachdem sie wegen einer Zwangsheirat geflohen war. Die Frau war von ihrer Familie zur Heirat ihres Cousins und zur Beschneidung gezwungen worden. Sie widersetzte sich jedoch während des Eingriffs, sodass er nur teilweise vorgenommen werden konnte. Drei Tage nach der Zwangshochzeit floh sie aus dem westafrikanischen Guinea nach Europa.

Die belgischen Behörden lehnten jedoch ihre drei Asylanträge ab, weil sie die Beweise für ein konkrete weitere Beschneidung bei einer Rückkehr nicht oder zu spät eingereicht hatte. Die Richter in Straßburg urteilten nun, dass die Entscheidung aus Belgien gerechtfertigt sei und ihr Recht auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung nicht verletze. (epd, taz)