das neue wahlrecht
: Nicht unzumutbar

Da ist ja einiges nicht ganz rund gelaufen bei dieser Bürgerschaftswahl. So arg überraschend aber kommt das nicht. Bevor sich also jemand künstlich echauffiert, ist es ratsam, die Fakten zu betrachten. Und die sehen so schlecht nicht aus.

KOMMENTAR VON SVEN-MICHAEL VEIT

Erstens: Die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sind seit Sonntagabend klar, wie bisher auch. Dass das amtliche Endergebnis hinterm Komma vom vorläufigen abweicht, kam und kommt immer wieder vor.

Zweitens: Die Regierungsbildung kann beginnen, und so geschieht es bereits. CDU, SPD und GAL sondieren das Terrain, das Spitzenpersonal steht fest, Zeitverlust gibt es nicht.

Zugegeben: Einige befanden sich lange im Unklaren über ihr Schicksal, die Abgeordnete bleiben oder werden wollen. Dies galt sowohl für Direkt- wie ListenkandidatInnen. Schön war das nicht, keine Frage, für niemanden aber ist dies eine soziale oder psychische Härte, die in Zeiten von Hartz IV als unzumutbar gelten kann.

Daraus folgt: Die Probleme bei der erstmaligen Anwendung des Wahlrechts diskreditieren keineswegs dessen Prinzipien. Und hätte die CDU nicht bis Juni daran herumgepfuscht und noch bis November mit fälschungsanfälligen Wahlstiften herumhantiert, wären die jetzigen Probleme gar nicht aufgetreten.

Ergo: Die komplizierte Auszählung liegt nicht am Wahlrecht, wie das Volk es wollte. Sondern an dem, das die CDU daraus machte.