Wahlrechts-Initiative sputet sich

Bis Freitag werden die letzten Unterschriften für den neuen Anlauf eingesammelt. Die Aufweichung des vom Volk beschlossenen Wahlrechts durch die CDU soll rückgängig gemacht werden

VON GERNOT KNÖDLER

Bis Freitag entscheidet sich, ob der Volksinitiative für ein faires Wahlrecht ein neuer Anlauf gelingt. Der überparteiliche Verein „Mehr Demokratie“ will damit das per Volksentscheid beschlossene und von der CDU-Bürgerschaftsmehrheit entschärfte Wahlrecht mit einem neuen Volksentscheid durchsetzen.

Der aktuelle Vorschlag von Mehr Demokratie entspricht im Kern dem vom Volk 2004 beschlossenen Wahlrecht, würde es aber vereinfachen. Die von der CDU vorgenommenen Veränderungen, nach denen kürzlich gewählt wurde, sollen fallen. Die CDU hatte es so eingerichtet, dass fast alle Kandidaten nach der Reihenfolge, in der sie auf den Listen standen, gewählt wurden. Die Initiative will, dass die WählerInnen die Reihenfolge auf den Listen verändern können und somit mehr Einfluss darauf erhalten, welche Menschen in die Parlamente einziehen.

Nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie sollen nur noch KandidatInnen, keine Listen mehr angekreuzt werden können. Es würde also für die Landes- und die Wahlkreislisten gleiche Stimmzettel geben, auf denen jeweils bis zu fünf Stimmen verteilt werden können. Wer sich nicht für einen speziellen Kandidaten entscheiden kann oder will, kreuzt den Spitzenkandidaten seiner Partei an und wählt damit die Liste.

Wäre bei der jetzigen Bürgerschaftswahl nach diesem Modell gewählt worden, wären nicht nur drei Kandidaten auf den Listen nach vorne gerückt, sondern wahrscheinlich an die 25 – bei insgesamt 121 Abgeordneten, vermutete Mehr Demokratie. Der Verein will außerdem die Bezirksversammlungswahlen von denen zur Bürgerschaft entkoppeln und die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Parteien bei den Bezirksversammlungswahlen aufheben. Die Fünf-Prozentklausel sei unsinnig, wenn Einzelbewerber schon mit 1,8 Prozent der Stimmen in die Bezirksversammlung einziehen könnten. Die Entkoppelung von den Bürgerschaftswahlen würde den Bezirksversammlungswahlen mehr Gewicht geben, vermutet Mehr Demokratie. „Die Kandidaten können sich besser profilieren“, glaubt Manfred Brandt von Mehr Demokratie.

Der CDU-Verfassungsexperte Kai Voet van Vormizeele sieht das naturgemäß anders. „Wenn wir die Bezirksversammlungswahlen an die Europawahl koppeln, bleiben wir bei einer Beteiligung von 35 Prozent hängen“, befürchtet er. Brandt hofft dagegen, dass die Bezirkswahlen die schlechte Beteiligung an der Europawahl steigern könnte. Die vom Landesverfassungsgericht bestätigte Fünf-Prozent-Hürde hält van Vormizeele für sinnvoll. Andernfalls würden die Bezirksversammlungen zersplittern und damit ihre Arbeitsfähigkeit einbüßen.

Auf der Landesliste Stimmen häufeln und verteilen zu können, hält der CDU-Abgeordnete für falsch. „Die Landesliste muss die politische Richtung vorgeben“, findet er. Sie entscheidet über das Sitzverhältnis der Parteien. Die Wähler sollten sich hier mit einer Stimme für eine Partei entscheiden.

Unterschriften an: Faires Wahlrecht c/o Mehr Demokratie, Mittelweg 11–12, 20148 HH. www.faires-wahlrecht.de