Mohnhaupt kommt frei

Nach 24 Jahren Haft wird die ehemalige RAF-Terroristin vorzeitig aus der Haft entlassen

Das Oberlandesgericht Stuttgart setzte gestern die Reststrafe der 57-Jährigen zum 27. März zur Bewährung aus. Von Mohnhaupt gehe keine Gefahr mehr aus und alle Voraussetzungen für eine bedingte Haftentlassung seien erfüllt, erklärte das Gericht. SEITE 2, 3