swb kündigt 140.000 Kunden

Die swb-GaskundInnen bekommen zum 1. Oktober neue Verträge. Transparenter werden sie nicht, und ob sie vor Gericht stand halten, ist auch unklar. Sicher ist nur: Die Gaspreise steigen erneut

von Jan Zier

Die swb holt zum Befreiungsschlag aus: Der Energieversorger kündigt die bestehenden Gaslieferverträge zum 30. September. Die Folgeverträge enthalten nicht nur kürzere Kündigungsfristen für die 140.000 VerbraucherInnen, sondern auch neue Preisanpassungs-Klauseln für die swb. Zugleich kündigte der Energieversorger an, seine Gaspreise „wegen der politischen Krisen im Nahen Osten“ im Herbst erneut zu erhöhen. Details würden jedoch frühestens Ende September bekannt gegeben, so swb-Vorstandsmitglied Thorsten Köhne.

Auslöser der Aktion ist nicht nur das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, sondern vor allem ein Urteil des Bremer Landgerichts vom Mai diesen Jahres. Zugleich will der Energiekonzern verhindern, dass künftig jede Preiserhöhung unmöglich wird. Die Richter hatten geurteilt, dass alle Preiserhöhungen der swb aus den vergangenen drei Jahren unwirksam sind. Die Preisanpassungs-Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien nicht präzise genug und damit nichtig, so das Urteil.

Die neuen Preisklauseln seien jedoch „auf gar keinen Fall“ transparenter, gab swb-Geschäftsführer Andreas Gonschor gestern zu. An der „gefühlten Preisgerechtigkeit“ werde sich deshalb wenig ändern. Denn seine Preiskalkulation will der Energiekonzern auch weiterhin nicht offen legen. Außerdem., räumt die swb ein, gebe es derzeit keine Preisanpassungsklausel, von der anzunehmen sei, dass sie einer neuerlichen Überprüfung vor Gericht auf jeden Fall standhalte. Deshalb bezieht sich die swb in ihren neuen Verträgen auf die gesetzlich verordneten Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Diese, sagt Köhne, seien „noch am ehesten“ geeignet, der swb mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.

Bei der Bremer Verbraucherzentrale sieht man das ganz anders: Auch die neuen Klauseln seien „nicht wirksam“, so Irmgard Czarnecki. Die Verbraucherzentrale werde sie deshalb umgehend abmahnen – und geht „zu 100 Prozent davon aus“, Recht zu bekommen.

Die swb hatte die Gaspreise seit September 2004 in vier Stufen um insgesamt 38 Prozent angehoben. Während sich die Bremer Richter jedoch auf eine so genannte „Billigkeitsprüfung“ der Preise gar nicht erst einließen, sollen die neuen Preisklauseln der swb nach Konzernangaben genau diese ermöglichen.

Unterdessen ruft die Verbraucherzentrale dazu auf, die neuen Verträge, „ruhig zu unterschreiben“, wenn sie dieser Tage mit der Post ins Haus kommen. „Es gibt ohnehin keine Alternative“, sagt Czarnecki. Denn wer nicht unterschreibt, für den gilt ab dem 1. Oktober automatisch der gesetzliche Grundversorgungstarif – und der ist auf jeden Fall teurer. Widerspruch einlegen, sagt Czarnecki, sollte man indes gegen die Preiserhöhung, die zum 1. Oktober erwartet wird. Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, eine neuerliche Sammelklage zu organisieren. 15.000 VerbraucherInnen haben bislang den Preiserhöhungen widersprochen. Sie müssen den neuen Verträgen explizit zustimmen. Bei den 125.000 anderen KundInnen, die auch bislang alle Preiserhöhungen akzeptierten, erfolgt die Umstellung indes automatisch.

So oder so gilt: Die Kündigungsfrist beträgt künftig nur noch einen Monat. Allerdings, so Czarnecki, „ist weit und breit noch kein anderer Anbieter in Sicht“. Die neu gegründete Bremer Energiehaus-Genossenschaft will zwar ab Herbst liefern, kann derzeit jedoch noch keine Liefertermine nennen.