in kürze LASTSCHRIFTVERFAHREN
: Keine Bankgebühr

Weist eine Bank eine Lastschrift für ein überzogenes Konto zurück, dann darf sie vom Kunden dafür kein Entgelt verlangen. Das hat der BGH gestern entschieden. Damit gab er einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Dresdner Bank statt. Das Kreditinstitut erhob für diesen Vorgang eine Gebühr von sechs Euro. (dpa)