BEISPIEL NIEDERLANDE

Durch das Gleichstellungsgesetz sind niederländische Unternehmen verpflichtet, Frauenförderpläne aufzustellen und eine Gleichstellungsbeauftragte zu ernennen. Bei Bewerbern mit gleicher Qualifikation müssen Frauen bevorzugt werden und Arbeitgebern, die Frauen erkennbar benachteiligen, droht eine Geldstrafe. Das Gesetz gibt es dort seit 1980, vor drei Jahren wurde es noch ergänzt: Bis Ende 2004, so das ehrgeizige Ziel, soll sich die Frauenquote in Führungspositionen von damals durchschnittlich zehn Prozent verdoppelt haben, danach jährlich um zwei Prozent wachsen. Außerdem wurde 1994 eine Gleichstellungskommission eingerichtet, die jederzeit Untersuchungen zu Unrechtsfällen anstellen kann. Sie ist zudem Ansprechstelle für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Firmen. Die Kommission gibt jährlich einen Lagebericht heraus. MAG