Der Londoner High Court hat entschieden: Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden. Er kann aber noch einmal Berufung einlegen.von Ralf Sotschek

Berufung abgelehnt: Wikileaks-Gründer Julian Assange vor dem Londoner High Court. Bild: dapd
BERLIN taz | Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden. Der High Court in London wies am Mittwoch den Berufungsantrag des 40-jährigen Wikileaks-Gründers gegen den Auslieferungsbeschluss vom Februar zurück. Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei Frauen gegen ihn erhoben haben.
Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe im August vorigen Jahres gegen ihren Willen ohne Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere wirft Assange vor, sie im Schlaf vergewaltigt zu haben. Assange bestreitet die Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London der Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Nach einem kurzen Gefängnisaufenthalt steht Assange seit Dezember 2010 unter Hausarrest in Ellingham Hall in Norfolk, dem Landhaus eines Unterstützers. Er trägt eine elektronische Fußfessel und muss sich täglich auf dem örtlichen Polizeirevier melden. Nach 10 Uhr abends darf er das Haus nicht verlassen.
Assange musste gestern durch einen Hintereingang ins Gericht gebracht werden, weil sich vor dem Gebäude eine größere Menschenmenge versammelt hatte, die ihn mit Applaus begrüßte und auf Plakaten die Freilassung von Assange und Bradley Manning forderte. Das US-Militär beschuldigt den Gefreiten Manning, der angeblich für einen Großteil der über 70.000 von Wikileaks verbreiteten US-Depeschen über den Krieg in Afghanistan verantwortlich ist, unter anderem der "Kollaboration mit dem Feind". Dafür kann in den USA die Todesstrafe verhängt werden.
Assange befürchtet, dass ihn die schwedischen Behörden wegen der Wikileaks-Veröffentlichungen weiter an die USA ausliefern könnten. Sein Anwalt Ben Emerson argumentierte gestern, dass die im Haftbefehl aufgelisteten Vorwürfe nicht ausreichend durch Beweise untermauert worden seien. Clare Montgomery, die Anwältin des schwedischen Generalstaatsanwalts, sagte dagegen, dass die Klägerinnen die Umstände beschrieben hätten, die darauf hindeuten, dass sie dem Geschlechtsverkehr "nicht freiwillig und nicht ohne Nötigung" zugestimmt hätten. Die Richter folgten dem und entschieden, dass Assanges Auslieferung weder "unfair noch ungesetzlich" sei.
Assanges Anwälte legten Widerspruch gegen die Gerichtskosten in Höhe von 19.000 Pfund ein, die Assange bezahlen soll. Das kann er offenbar nicht. Spendenbeträge für Wikileaks liegen seit Dezember 2010 auf Eis, nachdem Finanzunternehmen wie Visa, Paypal und Mastercard die Konten von Wikileaks wegen der Veröffentlichungen der US-Diplomatendepeschen eingefroren haben. Außerdem wollen die Anwälte innerhalb der nächsten zwei Wochen entscheiden, ob sie die Erlaubnis beantragen, vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung zu gehen. Falls die Richter diesen Antrag ablehnen, wird Assange binnen zehn Tagen ausgeliefert.
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Leserkommentare
02.11.2011 17:08 | Michael
Ja!! Sex-Notar als neues Geschäftsfeld. Oder die geschlechtsspezifische Rechtsschutzversicherung für Schweden-Reisende...
02.11.2011 15:35 | Bernd Goldammer
Wer anklagt muss beweisen! Welcher Richter soll hier ein Urteil fällen? Assange sollte künftig vor jedem Geschlechtsakt ein ...
02.11.2011 14:13 | PeterPan
@von Mark