Demonstration vor Kirchensynode: Beschäftigte wollen streiken dürfen
1.500 Kirchenbeschäftigte haben vor der EKD-Synode in Magdeburg für ein Streikrecht demonstriert. Die Präses der Synode, Göring-Eckardt, versprach den Protest zu berücksichtigen.
MAGDEBURG dpa | Etwa 1.500 Beschäftigte der Evangelischen Kirche Deutschlands haben in Magdeburg für ein Streikrecht demonstriert. Auf einem großen Transparent hieß es: "Streikrecht ist Grundrecht". Hintergrund ist die in Magdeburg stattfindende 11. EKD-Synode, die über ein generelles Streikverbot innerhalb der evangelischen Kirche entscheiden will.
Betroffen wären unter anderem die diakonischen Einrichtungen. Zu dem Protest auf dem Domplatz hatte die Gewerkschaft Verdi aufgerufen. Einen Arbeitskampf mit Streik gibt es bei der Kirche bislang nicht.
Verdi-Chef Frank Bsirske sagte bei einer Kundgebung: "Streikrecht ist Menschenrecht. Und Menschenrechte sind nicht teilbar." Außerdem forderte er mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und rief zum Abschluss von Tarifverträgen auf.
Die Präses der EKD-Synode, Katrin Göring-Eckardt, überraschte mit einem moderaten Auftritt vor den Demonstranten: Sie sagte, eine solche Kundgebung gehe an der Synode nicht vorbei. In den kommenden Beratungen werde man die Diskussionen miteinbeziehen. Die Synode will am kommenden Montag über ein generelles Streikverbot befinden.
Leser*innenkommentare
Wolfgang Lindenmaier
Gast
Niemand will die Kirche bestreiken.Diese Aussage dient dazu im Kopf der Menschen das Bild von roten gewerkschaftsfahnen im Sonntagsgottesdienst heraufzubeschwören.Aber die Diakonie, der evangelische Wohlfahrtsverband beschäftigt 650000 Menschen in großen, wirtschaftlich orientierten Sozialunternehmen. Diese Unternehmen finanzieren sich nahezu ausschließlich aus Steuergeldern, der Kirchenzuschuss ist verschwindend gering. Den Beschäftigten dieser Unternehmen wird seit Jahren unter Berufung auf die Kirchenautonomie ein Tarifvertrag verweigert. Der Streit um das Streikrecht geht darum, ob diese MitarbeiterInnen auch mit dem Mittel des Arbeitskampfes ihre Forderung nach einem Tarifvertrag durchsetzen können. Nachdem die Gerichte dies bejaht haben, versucht die Kirche der Diakonie ihren Marktvorteil zu schützen und will ein Kirchengesetz erlassen, das rückwirkend diesen Arbeitskampf als Eingriff in das Kirchenrecht verbietet. Die Diakonie erhofft sich dadurch bessere Chancen im Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht.
Spannend wäre von der Präses der EKD mal zu erfahren, wie denn die Sanktionen aussehen könnten. in der Regel sind diakonische Unternehmen rechtlich selbstständig und um kirchliche Ermahnungen haben sich Diakonieunternehmer schon bislang nicht gekümmert.
Wolfgang Lindenmaier, stellvertr. Vorsitzender der AGMAV Württemberg (fast 500 "Württemberger" sind heut Nacht um 3 Uhr losgefahren um in Magdeburg mit zu demonstrieren)