Mehr Freiheit für Datenschützer

DATENSCHUTZ Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar soll am Donnerstag im Amt bestätigt werden. Rot-Grün will ihm mehr Rechte und Unabhängigkeit geben

Die Dienststelle des „Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“, so die offizielle Bezeichnung, sitzt in den City-Hochhäusern am Klosterwall 6.

■ Personal: Mit nur 22 MitarbeiterInnen ist das Amt nicht überbesetzt.

■ Organisation: Das Amt besteht aus den sechs Referaten „Interner Service“, „Technik“, „Informationsfreiheit und Videoüberwachung“, „Sicherheit, Demokratie und Daseinsvorsorge“, „Wirtschaft und Finanzen“ sowie „Medien, Telekommunikation und E-Government“.

VON SVEN-MICHAEL VEIT

Eine größere Unabhängigkeit des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten will die rot-grüne Koalition erreichen. Ein Antrag, der am Donnerstag in der Hamburgischen Bürgerschaft debattiert wird, nennt dafür zwei Möglichkeiten: Entweder soll das Amt, das bislang der Justizbehörde und damit der Dienstaufsicht des Senats unterstellt ist, an die Bürgerschaft angebunden werden oder zu einer eigenständigen und unabhängigen Behörde nach dem Vorbild des Landesrechnungshofes umgebaut werden. In beiden Varianten müsse das Ziel „effektiver und unabhängiger Datenschutz“ lauten, begründet SPD-Justizpolitiker Urs Tabbert den Vorschlag.

„Gerade im digitalen Zeitalter ist die Rolle des Datenschützers wichtiger denn je“, findet Carola Timm, Sprecherin für Datenschutz der Grünen. Gegenüber anderen Staaten oder großen Konzernen sei „eine wirksame Kontrolle durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten“ erforderlich, so Timm.

Wie die Stärkung des Datenschutzes in Hamburg im Detail erfolgen könne, soll nun der Senat untersuchen. Denn während die Anbindung des Amtes an das Landesparlament rechtlich unkompliziert wäre, müsste für die Schaffung einer eigenen Datenschutzbehörde die Hamburger Verfassung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden – ein ungleich komplizierterer Weg.

Im Grundsatz wird die rot-grüne Koalition auf Unterstützung durch Linke und Liberale setzen können. Bereits Ende April hatte die FDP beantragt, dass der Datenschutzbeauftragte künftig „aufgewertet und von der Bürgerschaft ausgewählt werden“ solle. Damit würde das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Position vom Senat auf die Bürgerschaft übergehen, die dann anschließend den Datenschutzbeauftragten auch wählen würde.

Bisher bestätigt sie lediglich einen Personalvorschlag des Senats. Die Änderung würde für eine „stärkere Unabhängigkeit von der Exekutive sorgen“, begründete FDP-Fraktionschefin Katja Suding ihren Antrag, der zur weiteren Beratung in den Justizausschuss der Bürgerschaft überwiesen wurde. Dorthin wird nun auch der neue rot-grüne Antrag überwiesen werden.

Ebenfalls eine breite Mehrheit wird derweil am Donnerstag den amtierenden Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar für eine zweite sechsjährige Amtszeit wählen. Dieser Vorschlag des Senats wird mindestens von SPD, Grünen, Linken und FDP unterstützt werden. Nach Ansicht des Senats hat der 53-jährige Jurist in seiner ersten Amtszeit „seine hohe Kompetenz eindrücklich unter Beweis gestellt“.

Das können insbesondere die US-Konzerne Google und Facebook bezeugen, die ihre Deutschland-Zentralen in Hamburg haben. Auf Druck von Caspar mussten sie zum Beispiel bei Google Street View und beim automatischen Gesichtserkennungsprogramm Deep Face beträchtlich nachbessern.