Marco W. muss auf Urteil warten

Der 18-jährige Marco W. aus Uelzen muss noch bis zum Frühjahr auf ein Urteil in dem gegen ihn angestrengten Missbrauchsprozess warten. Am Mittwoch vertagte das Schwurgericht der türkischen Stadt Antalya das Verfahren gegen den Teenager wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der damals 13-jährigen Britin Charlotte M. auf den 10. April 2009.

Das Gericht forderte laut Mehmet Iplikcioglu – einem der Anwälte des Angeklagten – die Staatsanwaltschaft auf, zu prüfen, ob sie eine weitere Beweisaufnahme beantrage. Andernfalls könnten am 10. April die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden. Zur Verhandlung in Antalya waren weder Marco W. noch seine deutschen Verteidiger erschienen.

Ein inzwischen vorliegendes Abschlussgutachten eines Rechtsmedizinischen Instituts in Istanbul stützt nach Auskunft von Marco W.’s Anwälten den Vergewaltigungsvorwurf nicht. Charlottes Anwalt vertritt dagegen die Meinung, dass ein Missbrauch des Mädchens in dem Gutachten nicht ausgeschlossen werde.

Marco war im April 2007 in Antalya festgenommen worden. Er hatte die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung bestritten und von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Diskobesuch gesprochen. Ende 2007 wurde er gegen Kaution freigelassen. Marcos Vater betonte gestern, für die Familie sei es „sehr belastend“, dass die Entscheidung so lange auf sich warten lasse. MAC