Deutsch ist Pflicht

Im neuen Zuwanderungsgesetz, das im Januar 2005 in Kraft getreten ist, werden Sprach- und Eingliederungskurse für Ausländer und Spätaussiedler erstmals gesetzlich geregelt. Laut Integrationskursverordnung haben Neuzuwanderer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen ist die Teilnahme hingegen sogar verpflichtend. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Ausländerbehörde.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass pro Jahr circa 140.000 Menschen an den Kursen teilnehmen. Die Basis- und Aufbaukurse umfassen jeweils 300 Stunden. Den Ausländern sollen nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch Grundkenntnisse über Politik, Kultur und Gesellschaft vermittelt werden.

Die Ausländerbehörden können gegen Ausländer, die zu einem Kurs verpflichtet werden, bei Nicht-Teilnahme oder Nicht-Bestehen Sanktionen verhängen.