Aufklärung und der geplatzte Deal

Im „Sommermärchen“-Prozess gegen drei DFB-Funktionäre geht es auch für den Verband um viel Geld

Fast 18 Jahre nach der Fußball-WM in Deutschland steht in der Sommermärchen-Affäre der letzte Akt an. Neue Erkenntnisse oder gar eine Aufklärung der dubiosen Millionenzahlungen rund um den damaligen OK-Chef Franz Beckenbauer sind zwar nicht zu erwarten, wenn sich die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt ab kommenden Montag vor dem Frankfurter Landgericht wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten müssen. Doch für das Trio und auch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) steht viel auf dem Spiel.

Konkret geht es um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die der DFB im April 2005 an die Fifa überwiesen hatte. Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass diese Summe in der Steuererklärung des Verbandes für das Jahr 2006 unberechtigt als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung eingeflossen sein soll.

Die Anwälte der Angeklagten haben den Vorwurf stets zurückgewiesen und einen Freispruch gefordert. Der wäre im Sinne des DFB, dem 2017 von den Finanzbehörden im Zuge der Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt worden war. Die Folge: Der DFB musste rund 22,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Die Klage des Verbandes gegen diesen Bescheid ist beim Finanzgericht in Kassel bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt – und dürfte nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn Zwanziger, Niersbach und der frühere DFB-Generalsekretär Schmidt freigesprochen werden sollten.

Die DFB-Verantwortlichen dürften daher aufgeatmet haben, dass alle drei Angeklagten vor Gericht erscheinen müssen. Danach sah es im Januar nicht aus, denn die Staatsanwaltschaft hatte um den Jahreswechsel mit Niersbach und Schmidt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ausgehandelt. Niersbach sollte 58.000 Euro zahlen, Schmidt sogar 100.000 Euro. Niersbachs Anwälte betonten, damit wolle man nur die Belastung monatelanger Verhandlungen vermeiden, eine Verurteilung befürchte man nicht.

Wäre es zu dem Deal gekommen, hätte dies wohl das Ende der DFB-Hoffnungen auf die Rückzahlung der Steuermillionen bedeutet. Eine solche Einigung würde zwar nicht als Schuldeingeständnis der Angeklagten gewertet. Doch nur wenn juristisch einwandfrei geklärt wird, dass 2006 keine Steuerhinterziehung vorlag, hat der DFB gute Karten. Weil die Staatsanwaltschaft ihr Angebot nicht auch Zwanziger unterbreitet hatte, wertete das Gericht den Deal jedoch als Verstoß gegen das Gebot der Fairness. (taz, dpa)