Beschwerde gegen Meta

Mehrere Verbraucherorganisationen reichen Beschwerde gegen den Facebook-Mutterkonzern ein. Der Grund ist ein neues Bezahlmodell

Verbraucherschutzorganisationen aus 19 Ländern haben eine Beschwerde gegen den Meta-Konzern wegen seines Bezahlmodells für Facebook und Instagram eingereicht. Der US-Konzern stelle seine Nutzerinnen und Nutzer vor die Wahl, der Nutzung ihrer persönlichen Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder teuer für die Dienste zu bezahlen, erklärte der europäische Verbraucherschutzverband Beuc am Donnerstag. „Das ist eine unfaire Wahl.“

Meta hatte auf ein EU-Verbot von personalisierter Werbung ohne explizite Einwilligung mit der Einführung einer werbe­freien, aber kosten­pflichtigen Abo-Option für seine Platt­formen reagiert. Seit November können Nutzer eine ­monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Ab März müssen Nut­ze­r zusätzlich zahlen, wenn sie mehrere Accounts in ihrem Kontencenter eingerichtet haben. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Persönliche Daten sammelt der Konzern aber auch in der Bezahlvariante.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Nutzerinnen und Nutzer Facebook oder Instagram nicht verwenden können, bis sie ihre Wahl getroffen haben. Das sei „eine aggressive Praxis“. Meta erzeuge ein Gefühl der Dringlichkeit und dränge Verbraucher dazu, eine Wahl zu treffen, „die sie vielleicht nicht treffen wollen“.

Außerdem sei auch das Bezahlangebot eine Täuschung: „Viele Verbraucher denken wahrscheinlich, dass sie mit der Entscheidung für ein kostenpflichtiges Abonnement in der dargestellten Form eine datenschutzfreundliche Option mit weniger Tracking und Profiling erhalten“, erklärte Beuc. Doch in Wahrheit würden die Daten trotzdem gesammelt und zu anderen Zwecken als für Werbung verwendet.

Datenschutzaktivisten aus Österreich haben ebenfalls eine Beschwerde gegen das Bezahl­modell von Meta eingereicht. Die Organisation Noyb (None of Your Business) wirft dem Konzern vor, das EU-Daten­schutzrecht zu umgehen. Außerdem mache der Konzern mit seiner viel zu hohen „Datenschutzgebühr“ ärmeren Menschen ein Grundrecht unerschwinglich. (afp, taz)