Höchststrafe für Femizid

Ein Zahnarzt hatte seine Ehefrau gestalkt und dann sie, ihren Partner und einen weiteren Mann erschossen

Für drei Morde im Mai 2021 in Dänischenhagen und Kiel hat das Landgericht Kiel die Höchststrafe gegen einen Zahnarzt verhängt. Das Schwurgericht verurteilte den 48-Jährigen am Montag für die Morde an seiner Ehefrau, deren neuem Partner und einem weiteren Mann zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess gestanden.

Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sagte in seiner Urteilsbegründung, die Kammer habe zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.

Staatsanwalt und Nebenklage hatten dieselbe Strafe gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Auch sie bezweifelten nicht, dass ihr Mandant die drei Opfer erschoss, gingen aber von nicht geplanten Taten und verminderter Schuldfähigkeit aus – im Gegensatz zum psychiatrischen Gutachter.

Am Vormittag des 19. Mai 2021 hatte der Mann fast 50 Schuss aus einer Maschinenpistole auf seine Frau abgefeuert, als sie gerade ihren neuen Bekannten im Eingang einer Doppelhaushälfte in Dänischenhagen begrüßte. 48 Schüsse registrierten die Rechtsmediziner bei ihr – schon die ersten sollen tödlich gewesen sein. Viele durchschlugen ihren Körper und trafen den zehn Jahre älteren neuen Partner. Beide verbluteten am Tatort. Nur eine halbe Stunde später starb in Kiel das dritte Opfer, ein 52 Jahre alter gemeinsamer Bekannter, durch fünf Schüsse ins Gesicht. Ihn machte der Mann laut Anklage für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich.

Vor den Morden hatte der 48-Jährige seine Ex-Partnerin gestalkt, einen GPS-Sender an ihrem Auto platziert und den späteren Tatort ausgespäht. Eine Gewaltschutzanordnung ignorierte er. Im Internet suchte er nach Begriffen wie „lebenslang“, „Mörder“ und „Schuld“.

Der Verurteilte sammelte legale und illegale Waffen sowie Nazi-Devotionalien und -publikationen. Er pflegte einen Briefwechsel mit einem Anhänger der Waffen-SS. (dpa/taz)