Brüssel startet Verfahren gegen London

Die Europäische Union leitet im Brexit-Streit rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Das kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Brüssel an. Damit beginnt mitten im Ringen um einen neuen Handelspakt ein Rechtsstreit über den bereits gültigen ersten Brexit-Vertrag. Die britische Regierung beharrte auf ihrer Position.

Streitpunkt ist das britische Binnenmarktgesetz, das am Dienstag vom Unterhaus gebilligt wurde. Es soll wichtige Teile dieses 2019 geschlossenen Abkommens wieder aushebeln. Die EU-Kommission sieht das als Vertrauensbruch und Verstoß gegen internationales Recht. Sie hatte London ein Ultimatum bis Mittwoch gesetzt, die Klauseln zurückzunehmen.

Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. Es ist der erste Schritt eines im Abkommen selbst vereinbarten Verfahrens, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte. Von der Leyen gab der britischen Regierung einen Monat zur Stellungnahme.

Der Entwurf des Binnenmarktgesetzes – das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss – sei ein Verstoß gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des „guten Glaubens“, sagte von der Leyen. Sollte es in Kraft treten, würde es gegen das Protokoll für Nordirland verstoßen. Die EU werde weiter auf volle Umsetzung des Austrittsvertrags pochen. „Wir stehen zu unseren Verpflichtungen“, sagte von der Leyen. Ein britischer Regierungssprecher erklärte dazu, man werde „zu gegebener Zeit auf den Brief antworten“. (dpa)