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Eine neue Rechtsberatung informiert umfassend über Fragen rund um das Thema Pflege

Werden die eigenen Eltern pflegebedürftig, geraten Familienangehörige schnell an ihre Grenzen. Häufig gibt es dann Streit darüber, wer sich wie viel kümmert. Entscheiden sich die Kinder, für ihre Eltern Pflegedienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kommt es schließlich zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

Inzwischen werden dafür gerne Betreuungskräfte aus dem Ausland engagiert. Verbraucherschützer warnen allerdings vor den Risiken. Laut eines „Marktchecks“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg vom August sind diese Pflegekräfte häufig Scheinselbständige, worauf die Vermittlungsagenturen nur unzureichend und zum Teil gar nicht hinweisen. Die Folgen können „hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen“ sein.

Personen, die für sich selbst oder für Angehörige Pflege benötigen oder bereits erhalten, müssen sich ohnehin immer wieder mit komplizierten vertragsrechtlichen Fragen auseinandersetzen – etwa, ob die Entgelterhöhungen im Pflegeheim rechtlich zulässig sind. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet darum seit September zusammen mit der Berliner Gesundheitsverwaltung eine telefonische Pflegerechtsberatung an. Termine können telefonisch (030 214 85-0, Mo.–Fr. 10–16 Uhr) oder online (unter www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratung-be/terminbuchung) vereinbart werden. (os)