Geldwaschen an der
Küste unerwünscht

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold will den Kampf gegen Geldwäsche intensivieren

Mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen will Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold den Kampf gegen Geldwäsche intensivieren. „Wir stellen die Geldwäscheprävention im Land auf neue Füße“, sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch in Kiel. Kriminellen und Betrügern müsse es so schwer wie möglich gemacht werden, mit illegal erworbenem Geld Geschäfte zu machen. „Wir werden entsprechende Unternehmen und Dienstleister noch intensiver als bislang über ihre gesetzlichen Verpflichtungen aufklären und auch den Kontrolldruck in der Fläche erhöhen.“ Die Zuständigkeit für Geldwäscheprävention hatte Heinolds Haus zum 1. August 2017 vom Wirtschaftsministerium übernommen.

Deutschland gilt als eine Hochburg für Geldwäsche, deren Umfang auf mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr geschätzt wird. Damit könnte auf Schleswig-Holstein mindestens ein dreistelliger Millionenbetrag entfallen. Bei Geldwäsche fließen Erlöse aus illegalen Quellen bevorzugt als Bargeld in die legale Wirtschaft, zum Beispiel in Haus- und Wohnungskäufe, Kunst, Möbel, Restaurants oder auch Schmuck.

Bund und Länder hatten sich im vergangenen Juni auf ein Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt. Kern des Vorhabens, das die europäische Geldwäscherichtlinie umsetzt, ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Das Register wurde am 27. Dezember eröffnet.

Mit etwas mehr Personal – es wurde zum 1. Januar von 2 auf 3,5 Planstellen aufgestockt – prüft das Finanzministerium in Kiel bei Unternehmen wie bestimmten Versicherungsvermittlern, Immobilienmaklern, Händlern wertvoller Güter und auch Dienstleistern die Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Sogenannte verpflichtete Unternehmen müssen für ihre Geschäfte Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ermitteln, bewerten und Gegenmaßnahmen ergreifen. Sie müssen Geldwäschebeauftragte bestellen, Mitarbeiter schulen sowie die Dokumentation und Aufbewahrung der Informationen aus Geschäftsbeziehungen und Transaktionen gewährleisten.

Ab Frühjahr will das Finanzministerium als Aufsichtsbehörde verstärkt bei Betriebsprüfungen die Einhaltung der Vorgaben gegen Geldwäsche kontrollieren. Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung, die am 8. Januar im Amtsblatt Schleswig-Holsteins veröffentlicht wird, werden alle Händler hochwertiger Güter zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Vertreters verpflichtet, sofern sie einmalig Bargeld in Höhe von 10.000 Euro annehmen. Bisher lag die Grenze bei 15.000 Euro. „Legale Geschäfte sind im echten Norden herzlich willkommen“, so Heinold, „kriminelle Strukturen nicht.“ (dpa)