Dänemark will Kennzeichen kontrollieren

Überwachung Ab März soll an der Grenze jedes Auto erfasst werden, Datenschützer sehen das kritisch

Die dänische Polizei hat mit der Installation von Kennzeichen-Scannern an den Grenzübergängen begonnen. Bereits im März sollen die Geräte scharf geschaltet werden, die künftig alle Autos digital erfassen sollen. Dänemark möchte damit die grenzübergreifende Kriminalität bekämpfen.

„Wir können uns nicht darauf verlassen, dass die dänische Kennzeichenerfassung deutschen Standards entspricht“, sagt Barbara Körffer, stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein. Im vergangenen Jahr habe sie mit der Direktorin der dänischen Datenschutzbehörde Cristina Angela Gulisano über die Grenzüberwachung gesprochen.

Insgesamt seien 24 Kameras an den Grenzübergängen und weiteren Verkehrsknotenpunkten geplant, sagt Körffer. Die erfassten Kennzeichendaten würden mit polizeilichen Registern abgeglichen und anschließend in ein abgestuftes Speichersystem übertragen. Daten, die keine Treffer ergeben, sollen 24 Stunden gespeichert werden – in einigen Fällen bis zu 30 Tage. „Das hängt davon ab, ob sie bei einem besonderen polizeilichen Lagebild entstanden sind“, sagt Körffer. Die Daten würde zudem auch mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen, etwa bei zur Fahndung ausgeschriebenen Personen oder Fahrzeugen.

Ob die Kennzeichenerfassung in Dänemark mit dem EU-Recht kompatibel ist, sei eine schwierige Frage, sagt Jan Philipp Albrecht, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament. Nach den europäischen Datenschutzrichtlinien sei die Speicherung von Daten durch mitgliedsstaatliche Gesetze möglich. Dem seien allerdings im Europa-Recht durch den Lissabon-Vertrag enge Grenzen gesetzt.

Auch der Europäische Gerichtshof habe geäußert, dass eine unverhältnismäßige Datenspeicherung nicht gehe, so Albrecht. Ohne konkreten Verdacht oder Risikobezug dürften keine Daten erhoben werden. „Das dänische Recht muss sich an diese generelle Verhältnismäßigkeitsprüfung des EU-Rechts halten.“

An der Grenze betreiben deutsche und dänische Polizei ein gemeinsames Verbindungsbüro in Pattburg bei Flensburg. Die Landespolizei Schleswig-Holstein könnte diese Kooperation nutzen, um über den dänischen Umweg Daten zu erheben, die sie durch eigene Maßnahmen nicht beschaffen können, warnt Körffer. Eine umfassende Kennzeichenerfassung ist nach deutschem Recht nicht möglich.

Der grenzübergreifende Austausch von Daten ist bald EU-rechtlich erlaubt – und sogar vorgesehen. „Nur ist es schwierig, wenn ein Land übermäßig und unverhältnismäßig Daten sammelt“, sagt Albrecht. Eine staatliche Regelung gelte dann quasi für ganz Europa. Dagegen könnten EU-Kommission und Bundesregierung klagen.

„Die Voraussetzungen dafür, dass wir auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau vertrauen können, werden erst geschaffen“, sagt Körffer. Die europäische Datenschutzreform müsse eine Richtlinie für polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit schaffen. Anna Gröhn