Keine neuen Kinder in die Haasenburg

EINSPERREN Hamburger Senator will keine weiteren Kinder in das Heim schicken. Derzeit sind aber noch zwölf dort. Nach Ansicht von Grünen und Linken sollten sie schleunigst herausgeholt werden

Die taz-Berichte über die brandenburgische Haasenburg führen nun auch in Hamburg zu Konsequenzen. „Der Senator hat entschieden, dass wir keine weiteren Kinder in die Haasenburg schicken, bis die Aufsichtskommission gebildet wurde“, sagte eine Sprecherin der Presse. Wann diese Kommission, die von Hamburg aus speziell die Unterbringung der Hamburger Kinder in dem Heim kontrolliert, eingesetzt wird, könne sie nicht sagen.

Hamburg hat sein eigenes geschlossenes Heim 2008 dichtgemacht und seither über 50 Kinder bei der brandenburgischen Heimfirma untergebracht. Die taz hatte bereits im Januar einen Jugendlichen interviewt, der Missstände und extreme Freiheitsbegrenzung beklagte und über seine Mitinsassen berichtete: „Alle sagen, Scheiße, ich will hier raus.“ Doch die Hamburger Behörde schickte weiter neue Minderjährige in das Heim. Derzeit sind zwölf Kinder aus der Hansestadt in den drei geschlossenen Heimen in Brandenburg untergebracht.

Die Aufsichtskommission sollte ein Weg sein, den Umstand, dass Hamburg seine Kinder im fernen Brandenburg geschlossen unterbringt, zu heilen. Doch der designierte Vorsitzende der Kommission, Professor Michael Lindenberg, erklärte nach Erscheinen des taz-Berichts vom vorigen Wochenende, er stehe für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung.

Die Hamburger Grünen stellten am Montag einen Antrag, sofort alle Kinder aus dem Heim zu holen. Die Stadt müsse umgehend Alternativen zur geschlossenen Unterbringung entwickeln. Die Fraktion Die Linke fordert zudem sofortige Einsicht in die Akten der 50 Hamburger Kinder und Jugendlichen. „Wir wollen anhand der Akten feststellen, dass die Kinder und Jugendlichen rechtswidrig Gewalt und Zwang ausgesetzt waren“, sagt der Landessprecher der Linken, Bela Rogalla.

Er verwies darauf, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Kinder nicht körperlich bestraft oder entwürdigt werden dürfen. Darunter falle nach Ansicht von Juristen auch des nackt Ausziehen, Fesseln oder längere Verweigern von Blick- oder Gesprächskontakt.  KAIJA KUTTER