Kommunen müssen Netze fair ausschreiben

VERSORGUNG Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Gemeinden private Strom- und Gasanbieter nicht benachteiligen dürfen und die Klage von schleswig-holsteinischen Kommunen in letzter Instanz abgewiesen

Gemeinden müssen sich an klare Vorgaben des Wettbewerbsrechts halten, wenn sie die Stromversorgung wieder in eigene Hand nehmen. Das hat Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen entschieden. Der in dem Verfahren beklagte Stromversorger Eon Hanse begrüßte die Entscheidung als Beitrag zu mehr Rechtssicherheit.

In dem BGH-Verfahren ging es in letzter Instanz um die Klage der Stadt Heiligenhafen sowie 36 weiterer Kommunen in Schleswig-Holstein auf Übereignung des Stromnetzes. Die dortigen Konzessionsverträge der Schleswig-Holstein Netz AG, einem Tochterunternehmen von Eon Hanse, waren ausgelaufen und das Unternehmen hatte sich erfolglos um neue Konzessionsverträge bemüht. Heiligenhafen entschied sich dann für einen Eigenbetrieb der Stromversorgung, die 36 Gemeinden gaben einem kommunalen Versorgungsunternehmen den Zuschlag. „Gemeinden müssen den Konzessionär für ihr Stromnetz in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen“, betonte nun der Kartellsenat des BGH. Die Vorinstanzen hatten die Klagen ebenfalls abgewiesen.

Die beiden Urteile seien von grundsätzlicher Bedeutung und auch maßgeblich für das weitere Verfahren nach dem Volksentscheid in Hamburg, sagte Hans-Christoph Thomale, Anwalt mit Schwerpunkt Energierecht. In Hamburg hatte im September eine Mehrheit für den vollständigen Rückkauf der Energienetze durch die Stadt gestimmt. „Durch das Urteil wird den Gemeinden bei Rekommunalisierungsprojekten klar vorgegeben, ein wettbewerbliches transparentes Verfahren durchzuführen“, sagte Thomale. „Das kommunale Unternehmen darf nicht willkürlich bevorzugt werden.“

Wie geht es nun weiter in den betroffenen Gemeinden? „In einer solchen Situation sieht das Gesetz vor, dass faktisch der alte Konzessionsvertrag weiterläuft“, sagte Thomale. Eon Hanse habe also den Netzbetrieb weiter zu gewährleisten. Die Gemeinden hatten dem Versorger vorgeworfen, nicht mehr genügend in ihre Netze zu investieren.  (dpa)