Angriff aus nichtigem Anlass

KIRCHWYHE-PROZESS Ein 21-Jähriger muss nach dem gewaltsamen Tod eines Streitschlichters für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 25-Jährigen vor knapp einem Jahr im niedersächsischen Kirchweyhe bei Bremen hat der Angeklagte eine Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten bekommen. Die dritte große Jugendstrafkammer des Landgerichtes Verden verurteilte den 21-Jährigen gestern wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte habe aus nichtigem Anlass ein unbeteiligtes Opfer angegriffen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Grebe.

Die Kammer folgte mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte nach dem Indizienprozess mit rund 30 Verhandlungstagen und fast 50 Zeugen auf Freispruch.

Das Gericht musste klären, was bei einer Busfahrt nach dem Discobesuch und am Ziel vor dem Bahnhof von Kirchweyhe geschah. Mehrere Zeugen gaben zu Protokoll, dass das spätere Opfer schlichtend in einen Streit im Bus eingegriffen habe. Beim Ausstieg habe der Angeklagte dann wie ein Kung-Fu-Kämpfer mit ausgestrecktem Bein das Opfer in den Rücken getreten. Am Boden wurde er nochmals getreten, möglicherweise auch von weiteren Tatbeteiligten. Einen Tötungsvorsatz sah die Jugendkammer zwar nicht, attestierte dem jungen Mann aber „schädliche Neigungen“ wie Streitlust, Gewaltbereitschaft, Aggressionen und eine fehlende Selbstkontrolle. Der Anwalt der Nebenklage verzichtet auf Rechtsmittel. Wie die Verteidigung reagiert, ist noch unklar.

Die Tod des 25-Jährigen hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil Rechtsextreme versuchten, die Tat politisch auszuschlachten. Die Kirchweyher wehrten sich mit Mahnwachen und Demonstrationen.  (epd)