Kirchweyhe: Keine Revision

Zehn Monate nach dem Prozess um den gewaltsamen Tod eines jungen Mannes vor dem Bahnhof in Kirchweyhe bei Bremen hat der Bundesgerichtshof den Antrag auf Revision verworfen. Diese ist nach Auffassung der Bundesrichter unbegründet, die Nachprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte das Landgericht Verden am gestrigen Montag mit. Die Jugendstrafkammer des Landgerichtes hatte einen 21-jährigen Angeklagten im Februar wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Verteidigung beantragte daraufhin Revision. Das Urteil sei nun rechtskräftig, hieß es.  (epd)