Tariftreuegesetz: Hessen führt ein

WIESBADEN ap ■ Zahlreiche Unternehmen, die sich in Hessen um Aufträge von Land und Kommunen bewerben, müssen künftig Tariflöhne zahlen. Auf das Tariftreuegesetz haben sich die Landesregierung und der DGB geeinigt, teilte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) am Montag mit. Das Gesetz soll sich auf die Branchen Bau, Gebäudereinigung, Sicherheit und Bewachung, Garten- und Landschaftsbau sowie Abbruch erstrecken. „Damit werden wir eine Vergabepraxis der öffentlichen Hand sicherstellen, die sittenwidrige Löhne bekämpft und die vereinbarten Tarife in Hessen umsetzt“, sagte Lautenschläger. Das Gesetz soll ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten. Unternehmen, die dagegen verstoßen, müssen mit Vertragsstrafen rechnen. Zudem sollen sie für drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.