Verfassungsklage um Vorratsdaten

Die vier FDP-Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag schließen sich einer Verfassungsklage gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung an. Dies sagte Fraktionschef Wolfgang Kubicki am gestrigen Freitag in Kiel. „Dieser Dammbruch muss verhindert werden.“ Zuvor hatte ein Bürgerbündnis angekündigt gegen das neue Telekommunikations-Überwachungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einzureichen.

Auch der Hamburger FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen hatte in den vergangenen Wochen vergeblich an den amtierenden Bundesratspräsidenten und Hamburgs CDU-Bürgermeister Ole von Beust appelliert, die Verabschiedung des Gesetzes durch Anrufung eines Vermittlungsausschusses abzuwenden. „Der Bundesratspräsident Ole von Beust hat medienwirksam den Tannenbaum vor dem Bundesrat illuminiert“, stichelte Müller-Sönksen, „ansonsten ist der vorweihnachtliche Frieden jedoch massiv gefährdet.“

Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz ohne Einwände. Demzufolge können Telefon- und Internetdaten, SMS sowie bei Handys-Benutzern sogar Standorte registriert und ein halbes Jahr gespeichert werden. Von diesen Maßnahmen sind auch Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten nicht ausgenommen. KVA