Schwule im Polizeivisier

■ Rosa Listen im Schatten des Datenschutzes

GASTKOMMENTAR

Im Jahr 1969 wurde endlich in der Bundesrepublik Deutschland die Strafbarkeit der einfachen Homosexualität zwischen erwachsenen Männern aufgehoben. Dennoch besitzt das BKA auch heute noch Datensätze über Schwule aus der Zeit vor dieser Reform. Das eigentliche Problem liegt aber heute woanders.

Im Zeitalter der Datenschutzgesetze findet die Erfassung von Schwulen in einer Grauzone statt. Unter dem Vorwand von vorbeugenden Ermittlungen zum Beispiel, gemäß der noch bestehenden Sondervorschrift des Paragraphen 175 StGB führt die Polizei Personenkontrollen an Schwulentreffpunkten durch. Eintragungen wie „Herrentoilette Kurpark, 1 Uhr nachts“ in die Berichte der Beamten lassen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Datensatz eines kontrollierten Schwulen schließen. Nachzuweisen war dieses Verfahren jedoch bislang nicht, da nach dem Landesdatenschutzgesetz Akten und sonstige Unterlagen zum internen Gebrauch der Überprüfung der Datenschutzbeauftragten entzogen sind. Hierin liegt auch die Chance im Skandal: Nur wenn die Datenschutzbeauftragte der Polizei endlich auf die Finger schauen kann, ist der massenhaften Erfassung von Homosexuellen ein Riegel vorzuschieben.

Solche Ermittlungsmethoden zeigen aber auch, daß das Datensammeln nicht unbedingt schlauer macht. Obwohl es sich hier um eine recht eindeutig antischwul motivierte Gewalttat handelt, wird konzeptlos im Milieu der Opfer ermittelt. Die Polizei muß sich angesichts der rapide ansteigenden antischwulen Gewalt entscheiden, ob sie Schwule oder die Gewalt gegen Schwule bekämpfen will. Voraussetzung für die Kooperation von Schwulen und Polizei bei der Bekämpfung solcher Gewalttaten ist die Vernichtung aller Daten über Schwule und ein Verzicht auf willkürliche Kontrollen an deren Treffpunkten. Das schließt auch eine Einstellung präventiver Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Paragraphen 175 beziehungsweise dessen ersatzlose Streichung mit ein.

Volker Beck, Schwulenreferent der Grünen im Bundestag