Keine Segelanleitung

■ Den Weg zum neuen Parlament müssen die Abgeordneten selbst finden

müssen die Abgeordneten selbst finden

Verfassungsgerichtschef Helmut Plambeck hält Wort. Eine „Segelanleitung“ für orientierungslose Politiker enthält das Urteil nicht. Die offenen Fragen — wann wird gewählt und für wie lange, welche Wahl-Gesetze müssen von der Bürgerschaft geändert werden — beantwortet auch die schriftliche Urteilsbegründung nicht.

Klar ist dagegen, daß

-alle bisherigen Beschlüsse und Wahlen der amtierenden Bürgerschaft rechtswirksam bleiben.

-die amtierende Bürgerschaft ihre Aufgaben bis zur Neuwahl weiter wahrnehmen kann, allerdings „unter Beachtung des Maßes an Zurückhaltung, das sich aus der besonderen rechtlichen Situation des Parlaments bis zur erneuten Wahl ergibt“. Übersetzt: Nur noch das Nötigste darf beschlossen werden.

-die Bürgerschaft weiterhin das Recht zur Selbstauflösung hat, um so statt der vom Gericht verordneten Wiederholungswahl (Folge: das Parlament amtiert nur zwei Jahre) eine Neuwahl für vier Jahre zu erreichen.

-die Hauptaufgabe von Bürgerschaft und Senat jetzt ist, „die nächsten Wahlen unverzüglich und in angemessener Zeit vorzubereiten“.

Was unverzüglich und in angemessener Zeit bedeutet, wird sich in den nun anstehenden Beratungen der vier Bürgerschaftsfraktionen erweisen. CDU und FDP haben sich für eine Neuwahl Ende August ausgesprochen, die SPD möchte lieber am 19. September wählen, für die Grünen ist auch der 5. oder 12. September akzeptabel.

Während Henning Voscherau (SPD), Reinhard Soltau (FDP) und Martin Schmidt (GAL) sich jeglicher Gerichtsschelte enthielten und den 61seitigen Schriftsatz „begrüßten“ (Voscherau), sich „in ihrer Position bestätigt“ fühlten (Soltau) oder es als „in seiner klaren Benennung der Demokratieverstöße der CDU plausibel“ bezeichneten (Schmidt), akzeptierte CDU-Justitiar Ole von Beust das Urteil mit „verhaltener Kritik“. Der Richterspruch sei in punkto Rechtssicherheit „ein bißchen dünn.“ uex