Bündnis 90: Optimaler Entwurf in Sicht

■ Unterausschuß für Abtreibungsrecht

Bonn (rtr/dpa) – Im Streit um die Neuregelung des Abtreibungsrechts zeichnet sich nach Einschätzung von Bündnis 90/Die Grünen ein Kompromiß mit SPD und FDP ab. Der Fraktionssprecher des Bündnis 90, Joschka Fischer, sagte gestern in Bonn, es sei eine Mehrheit für einen „optimalen Entwurf in Sicht“. Neben SPD, FDP und dem Bündnis könnten jetzt auch einzelne Unionsabgeordnete dem sich abzeichnenden Gesetzestext zustimmen. Nach Angaben seiner Co-Sprecherin Kerstin Müller soll sich kein Sonderausschuß des Bundestages, sondern ein Untersuchungsausschuß mit den nunmehr sechs vorliegenden Entwürfen zum Paragraphen 218 befassen.

Die verschiedenen Entwürfe werden am Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten. Auf dem Tisch liegen Gesetzestexte von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der von der Union neu eingebrachte Koalitionsantrag, der in der letzten Legislaturperiode am Bundesrat gescheitert war. Die PDS fordert in ihrem Antrag eine Grundgesetzänderung, die die Abschaffung des Paragraphen 218 ermöglichen würde. Eine „Lebensschützer“-Gruppe aus der Union verlangt, Abtreibungen nur aus medizinischen Gründen und nach einer Vergewaltigung zu erlauben.

Joschka Fischer und Kerstin Müller wiesen die innerparteiliche – und vor allem aus Berlin kommende – Kritik zurück, daß die Fraktion vom grundsätzlichen Widerstand gegen jede Abtreibungsregelung abgewichen sei. Sie unterstrichen nach wie vor die grundsätzliche Forderung der Grünen nach Streichung des Paragraphen 218. Als Bundestagsfraktion hätten sie aber gleichzeitig die Aufgabe, aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes die günstigsten Bedingungen für die Frauen herauszuholen. Ein reines Beharren auf den Grundsatzpositionen bedeute in diesem Fall Handlungsverzicht, sagte Fischer. Dem Antrag der PDS, den Paragraphen 218 durch eine Grundgesetzänderung überflüssig zu machen, wollen die Grünen aber zustimmen.