Sonderförderung West

Der Senat hat den Beschluß der Bundesregierung begrüßt, wonach der Westteil der Stadt die gleichen Fördermittel und -programme erhalten soll wie Ostberlin und die neuen Länder. Mit der Regelung, die in das Jahressteuergesetz 1996 eingearbeitet werden soll, wird das verarbeitende mittelständische Gewerbe in die Ost-Förderung der 10prozentigen Investitionszulage und der 40 Prozent Sonderabschreibungen einbezogen. Dies bedeutet Ausfälle von Steuereinnahmen im Umfang von 150 Millionen Mark im Jahr.ADN