■ Mit chemischer Reinigung auf du und du
: Ersatz für giftiges PER

München (taz) – Nach der jahrelangen Diskussion um das Lösungsmittel Perchlorethylen (PER) in chemischen Reinigungen und der Verschärfung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte taucht eine umweltverträgliche Alternative auf. Im kalifornischen El Segundo entwickelt die Firma Hughes Environmental Services eine Textilreinigungsmaschine, die mit flüssigem Kohlendioxid arbeitet. Ein deutscher Firmenverbund, an der Spitze der Weltmarktführer für konventionelle Reinigungsmaschinen, die Böwe Garment Care Systems in Augsburg, will den Amerikanern jetzt Paroli bieten.

Der Verbund hat im Bonner Forschungsministerium einen Förderungsantrag für die Entwicklung einer Textilreinigungsmaschine mit Kohlendioxid-Technik eingereicht. Die Kosten sind auf rund neun Millionen Mark veranschlagt.

Bereits 1995 präsentierten die amerikanischen Vorreiter auf der Fachmesse „Clean“ in New Orleans den Prototyp einer Textilreinigungsmaschine mit flüssigem Kohlendioxid als Reinigungsmittel. Kohlendioxid (CO2) läßt sich durch hohen Druck verflüssigen. Ähnlich wie PER kann das flüssige Kohlendioxid Fett- und Ölverschmutzungen von Textilien ablösen. Übersteigt die Temperatur 31 Grad und der Druck 74 bar, wird CO2 „überkritisch“. Es breitet sich dann wie ein Gas aus, kann aber gleichzeitig wasserlösliche Substanzen wie Salze oder Schweiß lösen.

Spezialisten der Hohensteiner Institute, einem Textilforschungszentrum, das das Projekt koordiniert, experimentierten bereits mit verschiedenen Kleidungsstoffen in der Hochdruckkammer des Forschungszentrums Karlsruhe. Eines der Probleme, die es zu lösen gilt, ist der „Popcorn-Effekt“: Da das CO2 bis in feinste Gewebeporen vordringt, kann es diese beim Verdampfen nach dem Reinigungsvorgang zerreißen.

Gelingt dem Forschungsverbund der Durchbruch zur Serienreife, lockt nach Angaben des Projektkoordinators Josef Kurz allein in Deutschland ein Auftragsumfang von etwa einer Milliarde Mark. Nach der Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für PER durch die zweite Bundesimmissionsschutzverordnung von 1990 haben die chemischen Reinigungen bis zum Ablauf der Übergangsfrist Ende 1994 in neue PER-Reinigungsmaschinen mit geschlossenem System investiert; zum Teil kauften sie auch Maschinen, die mit Kohlenwasserstoff-Lösemitteln wie Schwerbenzin oder Alkohol arbeiten. Diese Anlagen werden in den Jahren 2000 bis 2005 abgeschrieben sein. Entsprechend groß ist danach der Bedarf für Neuanschaffungen. Johannes Bernreuter