Old Schwurhand trifft Old Schwurhand

CDU-Chef Wolfgang Schäuble und Waffenhändler Karlheinz Schreiber duellieren sich per eidesstattliche Erklärung. Wer lügt?

Berlin (taz/rtr/AP) – Nicht nur der Amtseid des Bundeskanzlers hat im Zuge der CDU-Spendenaffäre an Wert verloren, jetzt drohen auch eidesstattliche Erklärungen zum billigen Glaubensbekenntnis zu verkommen. CDU-Chef Schäuble will noch in dieser Woche an Eides statt erklären, er persönlich habe am 22. September 1994 in seinem Büro eine 100.000-Mark-Spende von dem bayerischen Waffenhändler Karlheinz Schreiber angenommen.

Dieser wiederum droht Schäuble, ihn wegen Meineids zu verklagen, sollte er unter Eid an seiner Version der Spendenübergabe festhalten. Schreiber sagt im ZDF, er habe auch Rita Süssmuth (CDU) 5.000 Mark gespendet. Die Summe wurde laut CDU richtig verbucht. Bereits am Mittwoch hatte der vor der deutschen Justiz nach Kanada geflohene Schreiber in einer eidesstattlichen Erklärung seine Darstellung der Ereignisse wiederholt. Danach hat er das Geld der damaligen CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister für Schäuble übergeben. Nach Durchsicht seiner Unterlagen habe dieses Treffen aber in Kaufering und nicht, wie ursprünglich gesagt, in München stattgefunden, korrigiert sich Schreiber nun. Brigitte Baumeister bestätigt im Stern die Schreiber-Version erstmals offiziell: „Ich habe keinen Grund, Schreiber zu widersprechen.“ Sie hatte zunächst die Version von Schäuble gedeckt.

Hinge nicht Schäubles ganze Glaubwürdigkeit von dieser Frage ab, wäre es völlig unerheblich, wer die illegale Schreiber-Spende für die Partei angenommen hat. Denn das Geld ist, wie Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch bestätigte, auf den CDU-Konten gelandet. Aber nachdem Schäuble seine Kontakte mit Schreiber schon zweimal korrigieren musste, bliebe ihm nach einer weiteren Richtigstellung nur der Rücktritt.

Unterdessen ist angeblich klar, wieviel Geld die CDU wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zurückzahlen muss. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau muss die Partei 41 Millionen Mark an Strafe zahlen. Die Zeitung, die sich auf Quellen „aus dem Parlament“ beruft, berichtet, dass Bundestagspräsident Wolfgang Thierse „keinen Ermessensspielraum“ bei seiner Entscheidung über die Rückzahlung der CDU sehe. Die CDU müsse die Summe zurückzahlen, weil sie für das Jahr 1998 einen „nachweislich falschen“ Rechenschaftsbericht abgegeben habe. Die CDU dürfe aber das Geld in Raten innerhalb von drei Jahren abzahlen.

Thierse selbst hält sich zur Zeit in Ägypten auf. Das Presseamt des Bundestages konnte gestern die Darstellung „weder bestätigen noch dementieren“. Thierse werde sich wie vorgesehen am Dienstag dazu äußern. Sollte der Bundestagspräsident dann die Summe bestätigen, käme die CDU noch mit einem blauen Auge davon. Schließlich hatten Fachleute auch schon vorgerechnet, dass das Strafgeld bis zu 400 Millionen Mark betragen könnte. Die CDU-Spitze hat signalisiert, dass sie nicht mehr als gut sieben Millionen Mark zahlen wolle. Nun ist davon auszugehen, dass sie bei einem Betrag von 41 Millionen Mark vor einem Verwaltungsgericht klagen wird. Karin Nink