Recht auf Bayerisch

CSU-Land kündigt an, homosexuelle Paare nur beim Notar „eintragen“ zu lassen. Bundesjustizministerin will Gesetzesbruch nicht hinnehmen

BERLIN taz ■ Am Wochenende hat sich die Diskussion um die homosexuelle Lebenspartnerschaften verschärft. Bayern, das mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht, das Gesetz zum 1. August auszusetzen, am Mittwoch scheiterte, weigert sich nun, dem Gesetz nachzukommen. Eindeutig ist festgeschrieben, dass es den Bundesländern freisteht, in welcher Behörde eine eingetragene Lebenspartnerschaft besiegelt wird.

Bayern aber will morgen im Kabinett eine Gesetzesvorlage beschließen, derzufolge Homopaare ihren Lebensbund nur beim Notar eingehen können. Innenminister Günter Beckstein: „Beim Notar können sich diese Paare auch eingehend über das Erbrecht oder ihren Güterstand informieren.“ Als ob sie das beim Standesamt oder bei einer anderen Behörde nicht könnten. Bayern will Homosexuellen aber allein aus symbolischen Gründen nicht den Gang zum Standesamt oder einer anderen Behörde erlauben. Ein Notariat ist in Bayern aber nicht Teil des Staatsapparates und damit „außergesetzlich“.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin droht daraufhin: „Deutschland ist ein Rechsstaat, das gilt auch für die CSU.“ Was sie nicht sagte: Sollte Bayern sich weigern, könnte der Bund in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht in den nächsten Tagen eine einstweilige Anordnung beantragen, mit guten Erfolgsaussichten.

Bayern, das in Sachen Kruzifix und beim Paragrafen 218 schon vor Jahren Sonderwege beschritt und in Karlsruhe scheiterte, riskiert bei der „Homoehe“ eine unumstrittene Niederlage. Anders als Sachsen und Thüringen, die mit Bayern gegen das Gesetz klagen, haben diese Bundesländer zum 1. August Eilverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes erlassen. Außer Bayern gibt nur noch Hessen Homopaaren keine Chance, sich vom 1. August an eintragen zu lassen. Dort können Partnerschaften lediglich angemeldet werden. Auch dies wäre ein Gesetzesbruch.

Bayerns Beckstein hat die Diskussion obendrein um eine besonders infame Unterstellung bereichert: „Es ist beim Notar möglich, die Sache vertraulich zu gestalten, ohne großes Tamtam, das sicher auch viele Paare gar nicht wollen.“ Man kann sich bei der CSU offenbar nicht vorstellen, dass Homosexuelle solch verklemmte Akte eben nicht mehr wollen. JAN FEDDERSEN