Den Neujahrssekt gibt’s noch für D-Mark

Schon ab Mitte Dezember geben die Banken Euro-Münzen aus. Bis Ende Februar bleibt die alte Mark aber ein akzeptables Zahlungsmittel

Jeder kennt ihn, aber wirklich gesehen hat ihn noch keiner: Der Euro prangt auf immer mehr Preisschildern, aber im Portemonnaie hat ihn noch niemand. Ab 1. Januar wird alles anders – der Euro, der das Ende der D-Mark bereits vor knapp drei Jahren besiegelt hatte, ist alleiniges Zahlungsmittel. Wie aber kommt er in die Taschen der Berliner, was ist in der Übergangszeit bis Ende Februar zu beachten, in der beide Zahlungsmittel gültig sind?

Wer es nicht erwarten kann, stattet sich noch vor Weihnachten mit Euro-Bargeld aus. Ab dem 17. Dezember werden die Banken gebührenfrei so genannte Startpäckchen für 20 Mark abgeben. Darin befinden sich 20 Euro- und Cent-Münzen im Wert von 10,23 Euro oder 20 Mark. Allein 800.000 Startpäckchen stellt die Bankgesellschaft in der Haupstadt zur Verfügung. Gesetzliches Zahlungsmittel sind diese Münzen allerdings erst ab dem 1. Januar 2002. Dann kommen auch die Euro-Scheine durch Bankautomaten, Handel und Gaststätten in Umlauf.

Allerdings wird niemand am Neujahrsmorgen verdursten, nur weil er oder sie keine Euro-Münzen oder -Scheine in der Tasche hat. Bis zum 28. Februar kann man überall weiter mit der D-Mark bezahlen, muss sich aber darauf einstellen, das Wechselgeld in Euro zu erhalten.

Ab dem 1. März 2002 kann man nicht mehr mit D-Mark bezahlen, die Bundesbank und die Landeszentralbanken nehmen aber weiterhin das alte Geld zurück und tauschen es in Euro um. Auch nach dem Jahr 2002 wird die Landeszentralbank noch Noten und Münzen zum festgeschriebenen Kurs umtauschen.

Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ändert sich nicht viel. Alle Ein- und Abgänge auf dem Konto werden automatisch zu dem seit drei Jahren feststehenden Euro-D-Mark-Kurs umgerechnet und nur noch in Euro aufgeführt. Der Wert der Guthaben ändert sich dadurch nicht. Ob Sparbuch, Girokonto oder Kredit: Alle Vertragsbestandteile wie Zinssätze, Kündigungsfristen, Laufzeiten, Dispo-Kredite bleiben von der Euro-Umstellung unberührt.

Das Gleiche gilt für Verträge anderer Art. Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Kein Vertrag, ob Mietvertrag oder Ausbildungsvertrag, die Zusatzrente oder die Versicherung fürs Auto darf wegen der Umstellung auf den Euro gekündigt oder verändert werden.

Ab dem 1. Januar sollte man alle Schecks in Euro ausfüllen, da die D-Mark ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verliert. Geschäfte sind daher nicht verpflichtet, einen D-Mark-Scheck anzunehmen. Die Banken nehmen in der Übergangsphase trotzdem Schecks an, die auf D-Mark ausgestellt sind. Man kann also Schecks, die man vor dem Jahreswechsel erhält, auch noch danach einlösen.

Telefonkarten braucht man nicht umzutauschen, diese können innerhalb ihres Gültigkeitsrahmens auch nach dem 1. Januar verwendet werden. Dabei wird der abgebuchte Betrag jeweils in Euro umgerechnet. Telefonkarten, die nach dem 1. Januar erworben werden, lauten dann automatisch auf Euro.

Briefmarken, die nur auf Mark und Pfennig ausgestellt sind, bleiben bis zum 30. Juni gültig und können voraussichtlich bis zum Jahresende in Euro-Briefmarken umgetauscht werden. Die Marken bleiben auch in Zukunft eine nationale Angelegenheit. Trotz gemeinsamer Währung können beispielsweise die zahlreichen italienischen Touristen in Berlin ihre Postkarten nicht mit italienischen Briefmarken frankieren. ROT