Terror-Unterstützer müssen mehrere Jahre in Haft

PROZESS Gericht verurteilt zwei Mitglieder der linksextremen DHKP-C. Verteidiger kündigen Revision an

STUTTGART taz | In Stuttgart ist am Donnerstag ein zweijähriger Terrorprozess zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte zwei Männer wegen der Mitgliedschaft in der türkischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Verteidiger kündigten jeweils Revision vor dem Bundesgerichtshof an.

Die DHKP-C sei eine marxistisch-leninistische Organisation, die „einen Umsturz der politischen Verhältnisse“ in der Türkei zum Ziel habe, so der Richter. Sie verübt regelmäßig Anschläge in der Türkei, auch Selbstmordattentate. Die Auslandsorganisationen der DHKP-C, die sogenannte Rückfront, habe für die Zielsetzung eine „herausragende Bedeutung“, sagte der Richter.

Für diese Rückfront waren auch der 36-jährige Devrim G. und der 48-jährige Ahmet Düzgün Y. als Führungskader aktiv. Sie haben unter anderem Spenden gesammelt, Kontakte zu den Unterstützern in Deutschland gehalten und waren an Abendveranstaltungen beteiligt.

Devrim G. erhielt eine Gesamtstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Davon hat er bereits drei Jahre und acht Monate abgesessen. Ahmet Düzgün Y. wurde zu fünf Jahren und vier Monaten verurteilt, wovon er drei Jahre und acht Monate abgesessen hat. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von sechseinhalb sowie fünf Jahre und drei Monate beantragt hatte.

Die Anwälte kritisierten, dass das Urteil über einem Verständigungsangebot des Strafsenats im Februar gelegen habe. Danach hätten die beiden Angeklagten Urteile von drei Jahren und elf Monaten sowie vier Jahren erwarten können.

Das Urteil beruht auf Paragraf 129b Strafgesetzbuch. Dieser wurde nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center eingeführt und verbietet seit 2002 die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation.

Der Prozess hatte bereits im März 2008 begonnen und war zunächst gegen fünf Angeklagte geführt worden. Gegen drei von ihnen war im August 2009 ein Urteil ergangen. Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer begründete der Richter mit der Stofffülle des Verfahrens. 102 Zeugen und 9 Sachverständige waren teils mehrtägig angehört worden, zahlreiche Dokumente und eine große Anzahl abgehörter Telefongespräche waren in die Hauptverhandlung eingeführt worden. NADINE MICHEL