Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid"

Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem Partner ihre HIV-Infektion verschwiegen haben.

Nadja Benaissa am 25. August in Darmstadt. Bild: reuters

DARMSTADT afp/dpa/apn | Der Verteidiger von No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat sich ebenso wie die Staatsanwaltschaft für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Rechtsanwalt Oliver Ballasch nannte am Mittwoch vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht kein konkretes Strafmaß. Zuvor hatte Staatsanwalt Peter Liesenfeld zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Er sieht es als erwiesen an, dass die HIV-Infizierte 28-jährige Sängerin im Jahr 2004 einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt und mit einem weiteren Mann ungeschützt Sex hatte.

Der Anwalt des HIV-infizierten 34-jährigen Künstlerbetreuers, der als Nebenkläger am Prozess teilnimmt, stellte ebenfalls keinen konkreten Strafantrag. Er betonte, dass die Aussage der Angeklagten nicht als Geständnis zu werten sei.

Benaissa selbst sagte im "letzten Wort": "Es tut mir von Herzen leid." Sie habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen", fügte die Angeklagte hinzu. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feige gewesen, meinte Benaissa. "Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht." Sie hatte gestanden, seit 1999 von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu haben.

11.4.2009: Benaissa wird vor einem geplanten Soloauftritt am Ostersamstag im Frankfurter Club "Nachtleben" wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Sie kommt in Untersuchungshaft.

14.4.2009: Die "Bild"-Zeitung berichtet von der Festnahme.

21.4.2009: Nach zehn Tagen wird Benaissa gegen Auflagen aus der U- Haft entlassen. Nach Auffassung eines Ermittlungsrichters hatte "Wiederholungsgefahr" bestanden.

Februar 2010: Es wird Anklage gegen Benaissa wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung in vier Fällen erhoben.

16.8.2010: Prozessbeginn in Darmstadt. Benaissa gesteht unter Tränen, trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Der frühere Sex-Partner, der als Nebenkläger auftritt, zeigt sich verbittert.

25.8.2010: Laut einem Gutachten hat Benaissa einen Mann mit dem HI-Virus angesteckt. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war", sagt Gutachter Josef Eberle vor Gericht.

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat nach Ansicht des Gerichtsgutachters höchstwahrscheinlich im Jahr 2000 – zu diesem Zeitpunkt war sie noch Jugendliche – einen ehemaligen Partner mit HIV angesteckt.Die Viren der beiden Infizierten gehörten dem gleichen, in Europa sehr seltenen Subtyp an. Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" sei Benaissa "die Quelle für die Infektion" des Mannes, so der Gutachter Josef Eberle am Mittwoch im Prozess gegen die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt. Bei dem ehemaligen Partner handelt es sich um den Nebenkläger in dem Verfahren.

Aids-Hilfe-Organisationen hatten einen Freispruch für die No-Angels-Sängerin gefordert. "Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen", so Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in einer gemeinsamen Erklärung. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den positiven Menschen aufgebürdet werden. Der Sprecher der Deutschen Aids-Hilfe, Jörg Litwinschuh, erklärte weiter: "Die Verantwortung gilt selbstverständlich auch für den HIV-Positiven, aber nicht ausschließlich. Beide Partner sollten sich um Safer Sex bemühen".

Die 28-jährige Benaissa hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Die Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, weil Benaissa zum Zeitpunkt des ersten Tatvorwurfs im Jahr 2000 noch Jugendliche war. Sie ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie ihre Partner über die Infektion nicht informiert und ein Mann sich dabei mutmaßlich angesteckt haben soll.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.