Strafe wegen Schotter-Aufrufs

ATOM Parlamentarier der Linken muss 2.250 Euro zahlen wegen Unterschrift für Aktion gegen Castor

LÜNEBURG dpa/taz | Der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen, weil er sich 2010 bei einem Castortransport an einem Aufruf zum „Schottern“ beteiligt hatte. Van Aken berichtete über das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg am Dienstagabend auf seiner Internetseite. Die Geldstrafe setzt sich demnach aus 15 Tagessätzen zu je 150 Euro zusammen.

Der Bundestag hatte im November die Immunität von vier Abgeordneten der Linkspartei aufgehoben, darunter war van Aken. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte gegen die Politiker einen Strafbefehl wegen „öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat“ erwirken wollen. Van Aken hatte dies nach Angaben seines Berliner Büros aber nicht akzeptiert, so dass es nun zum Prozess kam.

Mit dem „Schottern“, also dem Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett, haben Atomkraftgegner in Niedersachsen in der Vergangenheit versucht, Atommülltransporte in Castorbehältern nach Gorleben zu stoppen.

Van Aken hatte argumentiert, mit seiner Unterschrift habe er lediglich seinen Willen zur Teilnahme bekundet, nicht aber zu Straftaten aufgerufen. Tatsächlich war die Aktion vom Wortlaut her lediglich als Absichtserklärung formuliert. Van Aken hält das Schottern nach wie vor für einen legitimen Akt zivilen Ungehorsams. Er ist außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, dem er seit 2009 angehört.