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Archiv-Artikel

CHRISTIAN RATH ÜBER DIE STAATSBÜRGERSCHAFT VON DSCHIHADISTEN Ausbürgerung auf Verdacht

Wenn nichts bewiesen werden kann, ist der Entzug der Staatsbürgerschaft völlig unverhältnismäßig

Die Landesinnenminister diskutieren, ob Deutsche, die für den IS kämpfen, automatisch ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren sollen. Rechtlich wäre dies zumindest bei Doppelstaatlern möglich, zum Beispiel bei Deutschtürken. Politisch spricht aber nichts für diesen Vorschlag.

Bisher war es Ziel der deutschen Politik, die Ausreise von deutschen Dschihadisten zu ver- oder wenigstens behindern. Man nimmt ihnen den Reisepass weg und inzwischen auch den regulären Personalausweis. Das Sankt-Florian-Argument „Hauptsache raus aus Deutschland“ sollte gerade nicht gelten – denn auch Morde in Syrien sind Morde. Wenn nun aber mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft die Rückkehr deutscher Dschihadisten verhindert werden soll, dann stellt dies die bisherige verantwortungsbereite Politik auf den Kopf.

Wer für den IS gekämpft hat, macht sich ohnehin strafbar. Es geht um schwere Verbrechen: Mord, Völkermord, zumindest Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Wenn das beweisbar ist, muss ein Dschihadist nach der Rückkehr erst mal eine langjährige Haftstrafe absitzen. Wenn aber gar nichts bewiesen werden kann, ist auch der Entzug der Staatsbürgerschaft völlig unverhältnismäßig. Es wäre eine Ausbürgerung auf bloßen Verdacht.

Doch schon vor seiner ersten Anwendung hätte ein derartiges Gesetz kontraproduktive Wirkung. Allen Doppelstaatlern würde mal wieder gezeigt, dass sie Deutsche zweiter Klasse sind und dass ihre Staatsbürgerschaft jederzeit zur Disposition der deutschen Politiker steht. Das wird vielleicht nicht zur Solidarität mit dem IS führen, aber es zeigt den Doppelstaatlern mal wieder, dass sie doch nicht richtig dazu gehören. Mit solchen Ideen sollte nicht gezündelt werden.

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