BARLACH SCHEITERT
: Suhrkamp Verlag darf sich wandeln

Barlach habe keine vorzugswürdigen Alternativen zum Insolvenzplan aufgezeigt

Die Umwandlung des Suhrkamp-Verlags in eine Aktiengesellschaft ist nicht mehr zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine einstweilige Anordnung ab, die der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und seine Medienholding beantragt hatten.

Im Mai 2013 hatte die Suhrkamp-Geschäftsführung um Ulla Unseld-Berkéwicz nach langem Streit mit Barlach überraschend ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Ein Insolvenzplan sah die Umwandlung des Verlags in eine AG vor. Bei dieser Umwandlung würde Barlachs Medienholding ihre starken Kontroll- und Vetorechte aus dem bisherigen Gesellschaftervertrag verlieren. Barlach spricht von einer mutwillig herbeigeführten Krise, um seine Medienholding auszubooten. Berliner Gerichte bestätigten allerdings den Insolvenzplan, zuletzt das Landgericht im Oktober 2014.

Schon im Sommer 2013 hatte die Medienholdung in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung der Insolvenz eingelegt. Zugleich wurde beantragt, die Umwandlung bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen.

Anfang Dezember 2014 hatte Karlsruhe zwar einen kurzen Aufschub verfügt, damit alle Beteiligten Stellung nehmen können. Nun aber scheiterte der Antrag auf einen einstweiligen Umwandlungs-Stopp aufgrund einer „Folgenabwägung“. Das Insolvenzverfahren verunsichere Buchhandel und Autoren so, dass der Fortbestand von Suhrkamp bedroht sei, so die Richter. Im Mai drohe Zahlungsunfähigkeit, wenn sich nichts ändere. Das würde auch die Position der Medienholding gefährden, argumentierten die Richter. Die Medienholding habe keine vorzugswürdigen Alternativen zum Insolvenzplan aufgezeigt.

Inhaltlich wird Karlsruhe erst nächstes Jahr über die Verfassungsbeschwerde der Medienholding entscheiden. (Az.: 2 BvR 1978/13) CHRISTIAN RATH