Mutter, Vater, Kind – das ist in Deutschland immer noch nicht nur gesellschaftliche, sondern auch rechtliche Norm. Die Elternschaft von homo- und intersexuellen sowie Trans*Personen kann in der Geburtsurkunde nicht abgebildet werden. Das macht die Lebensrealität vieler Familien unsichtbar. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums, der in einem ersten Schritt die gemeinsame Mutterschaft lesbischer Paaren vorsieht, steht seit über einem Jahr zur Diskussion aus. Doch ist das schon der größtmögliche Schritt? Wie könnte – abseits des gesetzgeberischen Prozesses – ein modernes Abstammungsrecht aussehen?